Hierarchie unter den Organen?
Dazu ist nur auszuführen, dass der Bürgermeister, die Mitglieder des Gemein- devorstandes (Stadtsenates, der Gemeindevorstehung) und auch allenfalls be- stellte andere Organe bei der Erfüllung der Aufgaben des eigenen Wirkungs- bereichs der Gemeindevertretung (dem Gemeinderat ) verantwortlich sind. Insofern kann die Gemeindevertretung als „höchstes“ Organ bezeichnet wer- den. Man betrachte aber dazu wieder den Fall des direkt gewählten Bürger- meisters, der letztlich nur von den Bürgern abgesetzt werden kann. Bei den im Folgenden darzustellenden Zuständigkeiten für die Gemeindebehör- den ist wie folgt zu differenzieren: Unterscheidung zwischen den Gemeindebehörden nach der Salzburger Gemeindeordnung 2019 und der Stadt Salzburg nach dem Salzburger Stadtrecht 1966.
Zuständigkeiten im übertragenen und im eigenen Wirkungsbereich.
Innerhalb des eigenen Wirkungsbereichs, ob es sich um Angelegen- heiten, die in die Gesetzgebungskompetenz des Landes oder des Bundes fallen, handelt. Bei den Gemeindebehörden nach der Salzburger Gemeindeord- nung 2019 innerhalb des eigenen Wirkungsbereichs zusätzlich, ob die ab dem 1.1.2014 geltende Rechtslage auch über den 1.1.2015 hinaus aufrechterhalten bleibt oder nicht.
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