Skriptum Verfassungsrecht 2026

 Hierarchie unter den Organen?

Dazu ist nur auszuführen, dass der Bürgermeister, die Mitglieder des Gemein- devorstandes (Stadtsenates, der Gemeindevorstehung) und auch allenfalls be- stellte andere Organe bei der Erfüllung der Aufgaben des eigenen Wirkungs- bereichs der Gemeindevertretung (dem Gemeinderat ) verantwortlich sind. Insofern kann die Gemeindevertretung als „höchstes“ Organ bezeichnet wer- den. Man betrachte aber dazu wieder den Fall des direkt gewählten Bürger- meisters, der letztlich nur von den Bürgern abgesetzt werden kann. Bei den im Folgenden darzustellenden Zuständigkeiten für die Gemeindebehör- den ist wie folgt zu differenzieren:  Unterscheidung zwischen den Gemeindebehörden nach der Salzburger Gemeindeordnung 2019 und der Stadt Salzburg nach dem Salzburger Stadtrecht 1966.

 Zuständigkeiten im übertragenen und im eigenen Wirkungsbereich.

Innerhalb des eigenen Wirkungsbereichs, ob es sich um Angelegen- heiten, die in die Gesetzgebungskompetenz des Landes oder des Bundes fallen, handelt. Bei den Gemeindebehörden nach der Salzburger Gemeindeord- nung 2019 innerhalb des eigenen Wirkungsbereichs zusätzlich, ob die ab dem 1.1.2014 geltende Rechtslage auch über den 1.1.2015 hinaus aufrechterhalten bleibt oder nicht.

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