Skriptum Verfassungsrecht 2026

 Zuständigkeiten für die Gemeindebehörden nach der Salzburger Gemeinde- ordnung 2019

Übertragener Wirkungsbereich 94

Die zur Entscheidung befugte

Bürgermeister

Verwaltungsbehörde:

(Delegierung von Aufga- ben an Mitglieder der Ge- meindevorstehung mög- lich.) BH LReg im Landesvollzug; im Bundesvollzug jeweils besonders gesetzlich ge- regelt.

Sachlich in Betracht kommende Oberbehörde :

Rechtszug :

Landesverwaltungsgericht

94 Geltende Rechtslage seit dem 1.1.2014.

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