Zuständigkeiten für die Gemeindebehörden nach der Salzburger Gemeinde- ordnung 2019
Übertragener Wirkungsbereich 94
Die zur Entscheidung befugte
Bürgermeister
Verwaltungsbehörde:
(Delegierung von Aufga- ben an Mitglieder der Ge- meindevorstehung mög- lich.) BH LReg im Landesvollzug; im Bundesvollzug jeweils besonders gesetzlich ge- regelt.
Sachlich in Betracht kommende Oberbehörde :
Rechtszug :
Landesverwaltungsgericht
94 Geltende Rechtslage seit dem 1.1.2014.
138
Made with FlippingBook Digital Publishing Software