Skriptum Verfassungsrecht 2026

Landesverfassungsrecht darf Bundesverfassungsrecht nicht berühren , dh die Landesverfassung darf der Bundesverfassung nicht widersprechen . Die Lan- desverfassung ist damit der Bundesverfassung zwar insoweit „untergeordnet“, auch wenn den Ländern in bestimmten Bereichen Freiheit zur Regelung ihrer staatlichen Ordnung eingeräumt wird. Diese Freiheit wird als Verfassungsauto- nomie der Länder bezeichnet.

5. Rechtsquellen des Verfassungsrechtes

 Bundesverfassungsrecht

Neben dem Stammgesetz „B-VG“ sind folgende Nebenverfassungsgesetze als die wichtigsten hervorzuheben:

 Staatsgrundgesetz vom Jahre 1867 über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger.

 Gesetz vom Jahre 1862 zum Schutze des Hausrechtes.

 Bundesverfassungsgesetz vom 29. November 1988, BGBl Nr 684, über den Schutz der persönlichen Freiheit.  Gesetz vom Jahre 1919 betreffend die Landesverweisung und die Über- nahme des Vermögens des Hauses Habsburg-Lothringen.  Gesetz vom Jahre 1919 über die Aufhebung des Adels, der weltlichen Rit- ter- und Damenorden und gewisser Titel und Würden.  Abschnitt V des III. Teiles des Staatsvertrages von St. Germain von 1919 über die Menschenrechte.

 Übergangsgesetz vom Jahre 1920.

 Rechts-Überleitungsgesetz vom Jahre 1945.

Finanz-Verfassungsgesetz 1948.

 Staatsvertrag von Wien vom 15. Mai 1955.

 Bundesverfassungsgesetz vom 26. Oktober 1955 (heute gleichzeitig Nati- onalfeiertag) über die Neutralität Österreichs.

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