Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfrei- heiten, BGBl Nr 210/1958, EMRK.
Landesverfassungsrecht
Neben dem Stammgesetz „L-VG“ ist vor allem das Salzburger Stadtrecht 1966 als Nebenverfassungsgesetz anzuführen.
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