Skriptum Verfassungsrecht 2026

Die näheren Bestimmungen über Einrichtung, Aufgabenkreis und Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof enthält das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 .

b) Aufgaben und Verfahren

Art 133 B-VG enthält die Zuständigkeiten des Verwaltungsgerichtshofs. Sie sind dabei nicht ganz abschließend , weil sie durch Bundes- oder Landesgesetz im Hinblick auf die Antragsmöglichkeit eines ordentlichen Gerichts über Bescheide von Verwaltungsbehörden und über Entscheidungen eines Verwaltungsgerichts erweitert werden können 107 .

Zu den im B-VG vorgesehenen Aufgaben des Verwaltungsgerichtshofs zählen:

 Revision gegen Erkenntnisse (und Beschlüsse) der Verwaltungsgerichte  Anträge auf Fristsetzung wegen Verletzung der Entscheidungspflicht durch ein Verwaltungsgericht  Kompetenzkonflikte zwischen Verwaltungsgerichten untereinander oder einem Verwaltungsgericht und dem Verwaltungsgerichtshof.

Die beiden wichtigsten, nämlich die Revision und der Fristsetzungsantrag, so- wie deren Verfahren sollen hier näher beschrieben werden.

 Revision

Die Revision steht im Zentrum der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle. Sie ist die bedeutendste Verfahrensart vor dem Verwaltungsgerichtshof und dient dazu, die Gesetzmäßigkeit von Erkenntnissen und (wenn gesetzlich vorgese- hen) Beschlüssen der Verwaltungsgerichte zu sichern.

107 Von dieser Möglichkeit wurde bereits zB im § 11 AHG und § 9 OrgHG Gebrauch gemacht.

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