Skriptum Verfassungsrecht 2026

 die Verordnungs- und Gesetzesprüfung sowie

 die Verfassungsbeschwerde gemäß Art 144 B-VG zu bezeichnen.

 Die Verordnungs- und Gesetzesprüfung

Beiden Verfahren ist gemeinsam, dass solche generellen Normen entweder abs- trakt aufgrund eines Antrags von dazu nach dem B-VG Berechtigten oder konk- ret aufgrund eines Anlassfalls 114 geprüft werden (abstrakte und konkrete Nor- menkontrolle). Der Prüfungsmaßstab ist bei der Verordnungsprüfung die Gesetzmäßigkeit, das heißt gesetzwidrige Verordnungen werden vom Verfassungsgerichtshof auf- gehoben . Ist eine gesetzwidrige Verordnung bereits außer Kraft getreten, so spricht der Verfassungsgerichtshof aus, dass „die Verordnung gesetzwidrig war“. Prüfungsmaßstab ist bei der Gesetzesprüfung die Verfassungsmäßigkeit , das heißt verfassungswidrige Gesetze werden vom Verfassungsgerichtshof aufgeho- ben. Ist ein verfassungswidriges Gesetz bereits außer Kraft getreten, so spricht der Verfassungsgerichtshof aus, dass „das Gesetz verfassungswidrig war“.

abstrakte Normenkontrolle

Einen Antrag auf Verordnungsprüfung können abstrakt (also völlig unabhängig von einem Anlassfall oder der unmittelbaren Wirksamkeit der Verordnung) stellen:

- die Landesregierung in Bezug auf Verordnungen einer Bundesbehörde,

- die Bundesregierung in Bezug auf Verordnungen einer Landesbehörde.

114 Weil die generelle Norm in einem konkreten Verfahren anzuwenden ist oder ohne Hinzutre- ten eines gerichtlichen oder behördlichen Aktes unmittelbar für eine Einzelperson wirksam geworden ist.

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