II. Kurze geschichtliche Entwicklung des österreichischen Verfassungsrechtes
Die folgende Darstellung beschränkt sich auf die wichtigsten Schritte.
1. Vom Zerfall der Monarchie bis zur 2. Republik
Republik Deutsch-Österreich
Der letzte Rettungsversuch von Kaiser Karl durch ein Manifest, die österreichi- sche Reichshälfte in einen Bundesstaat umzuwandeln, blieb erfolglos, da die nichtdeutschen Völker bereits begonnen hatten, selbstständige Staaten zu bil- den. Dies veranlasste auch die politischen Kräfte der deutschsprachigen Länder zum Handeln: Am 21.10.1918 traten die Reichsratsabgeordneten der deutschen Gebiete zusammen und konstituierten sich als „provisorische Nationalver- sammlung des selbstständigen deutschösterreichischen Staates“ . Der Be- schluss der provisorischen Nationalversammlung vom 30.10.1918 übertrug ihr selbst und einem Staatsrat die „oberste Gewalt“ , womit ohne ausdrückli- che Abschaffung der Monarchie eine neue republikanische Verfassung erlassen wurde. Der Staat „Deutsch-Österreich“ war gebildet und nach der Erklärung von Kaiser Karl am 11.11.1918, auf jeden Anteil an den Staatsgeschäften zu ver- zichten, wurde am 12.11.1918 ein Gesetz über die Staats- und Regierungsform erlassen und die Republik „Deutsch-Österreich“ feierlich proklamiert.
Die provisorische Nationalversammlung wurde nach Wahl 5 1919 durch die kon- stituierende Nationalversammlung abgelöst.
Auf die konstituierende Nationalversammlung geht etwa die Aufhebung des Adels sowie die Landesverweisung und die Übernahme des Vermögens des Hau-
5 Bei der erstmals auch Frauen wahlberechtigt waren. Die Mandatsverteilung beruhte auf dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
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