Skriptum Verfassungsrecht 2026

die Verwaltungsgerichte und der Verwaltungsgerichtshof berufen sind. Jedoch kann sich bei Vorliegen von konkreten, sogleich darzulegenden Umständen auch der Einzelne mit einer Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof wenden.

Mit der Verfassungsbeschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof kann geltend gemacht werden:  Wenn jemand durch ein Erkenntnis (einen Beschluss) eines Verwaltungsge- richts in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht verletzt wird oder  durch ein Erkenntnis (einen Beschluss) eines Verwaltungsgerichts wegen An- wendung eines verfassungswidrigen Gesetzes oder einer gesetzwidrigen Verordnung in seinen Rechten verletzt wird. Der Beschwerdeführer muss (zumindest) eine dieser beiden Rechtsverletzungen behaupten und die Rechtsverletzung muss zumindest möglich sein, damit die Beschwerde zulässig ist. Die Verletzung in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht betrifft die Verletzung in einem Grundrecht . Im Zusammenhang wird auf die Darstel- lung der Grundrechte beim rechtsstaatlichen Prinzip 116 verwiesen, wo ausge- führt worden ist, dass die Grundrechte verbindliche Vorgaben für die Gesetz- gebung und Vollziehung beinhalten. Zum Beispiel kann jemand in einem ver- fassungsgesetzlich gewährleisteten Recht verletzt sein, weil „Willkür“ geübt oder das Gesetz „denkunmöglich“ angewendet worden ist, sodass der Be- schwerdeführer in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt wäre.

Die Verletzung in einem Recht wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes oder einer gesetzwidrigen Verordnung ergibt sich letztlich daraus, dass die Verwaltungsbehörden an die Verordnungen und Gesetze gebunden

116 Vgl Kapitel III. 3.4. b).

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