Zur Abgrenzung der Verfassungsbeschwerde von der Revision vor dem Ver- waltungsgerichtshof Der Verfassungsgerichtshof prüft die Verletzung von verfassungsgesetzlich ge- währleisteten Rechten, der Verwaltungsgerichtshof prüft die Verletzung von einfach gesetzlich gewährleisteten Rechten.
Zum Verfahren sei nur noch erwähnt, dass auch die Verfassungsbeschwerde mit € 340 zu vergebühren ist sowie von einem Rechtsanwalt 117 unterfertigt werden muss.
c) Weitere Aufgaben
Weitere Normenkontrolle
Weitere Aufgaben des Verfassungsgerichtshofs sind etwa die Prüfung von Wie- derverlautbarungen und von Staatsverträgen . Dies ist letztlich auch eine Nor- menkontrolle, wobei die Prüfung von Wiederverlautbarungen mit der Verord- nungsprüfung und die Prüfung von Staatsverträgen dabei mit der Gesetzes- und Verordnungsprüfung vergleichbar ist (je nach Rang des Staatsvertrages).
Kompetenzfeststellungen
Der Verfassungsgerichtshof prüft, ob ein Akt der Gesetzgebung oder Vollziehung in die Zuständigkeit des Bundes oder der Länder fällt (vergleiche die Kompe- tenzverteilung).
Lösung von Kompetenzkonflikten
Es werden solche zwischen Gerichten und Verwaltungsbehörden, den ordentli- chen Gerichten und Verwaltungsgerichten bzw dem Verwaltungsgerichtshof,
117 Die Rechtsanwaltspflicht gilt zB nicht für den Bund, die Länder oder Gemeinden. Sie werden durch ihre vertretungsbefugten oder bevollmächtigten Organe vertreten.
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