Skriptum Verfassungsrecht 2026

Die Tätigkeit des Rechnungshofs besteht in einer nachschauenden Kontrolle . Dem Nationalrat und den Landtagen hat er bis spätestens 31. Dezember über seine Tätigkeit im Vorjahr zu berichten ( Rechnungshofbericht ). Weiters hat er das Ergebnis seiner Überprüfungen in den Ländern der betref- fenden Landesregierung zur Vorlage an den Landtag bzw in den Gemeinden dem betreffenden Bürgermeister zur Vorlage an den Gemeinderat (Gemeindevertre- tung) mitzuteilen (bei Gemeinden unter 10.000 Einwohnern auch der Landesre- gierung).

 Organisation

Der Rechnungshof besteht aus einem Präsidenten und den erforderlichen Be- diensteten. Der Präsident des Rechnungshofs wird vom Nationalrat für eine Funktionsperiode von zwölf Jahren gewählt 121 (eine Wiederwahl ist unzulässig) und darf weder einem allgemeinen Vertretungskörper noch dem Europäischen Parlament angehören und in den letzten fünf Jahren nicht Mitglied der Bundes- regierung oder einer Landesregierung gewesen sein.

Die näheren Bestimmungen enthält das Rechnungshofgesetz 1948 .

b) Der Landesrechnungshof im Bundesland Salzburg

Dem Landesrechnungshof obliegt die Gebarungsprüfung des Landes , der Ge- meinden und anderer Rechtsträger (zB von Landesorganen verwaltete Fonds, Stiftungen und Anstalten; Unternehmungen, an denen das Land mit mindestens 25% des Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals beteiligt ist) sowie die Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung und Wirksamkeit der vom Land gewährten finanziellen Förderungen und Subventionen .

121 Seit 1.1.2023 ist die Wahl bzw Abwahl nur mehr mit einer Zweidrittelmehrheit im National- rat möglich.

170

Made with FlippingBook Digital Publishing Software