Zur Erledigung dieser neuen Aufgaben wurden sieben Kommissionen 125 und ein weisungsfreier Menschenrechtsbeirat als beratendes Gremium 126 einge- richtet.
125 Bundeskommission für den Straf- und Maßnahmenvollzug und sechs regionale Kommissionen für alle anderen Einrichtungen. 126 Zu seinen Aufgaben zählen zB die Unterbreitung von Vorschlägen für Prüfstandards oder die Unterstützung bei der Entscheidung darüber, welche Schwerpunkte bei der präventiven Kon- trolle von Orten der Freiheitsentziehung gesetzt werden sollen. Er setzt sich ua aus Universi- tätsprofessoren, Vertretern diverser Bundesministerien sowie der Zivilgesellschaft (zB Amnesty International, Caritas Österreich) und einem gemeinsamen Vertreter der Bundesländer zusam- men.
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