Skriptum Verfassungsrecht 2026

Wenn die Länder in ihrer Verpflichtung, Maßnahmen zur Umsetzung des Unions- rechts zu treffen (Gesetze, Verordnungen) säumig sind, so geht die Zuständig- keit auf den Bund über, und zwar solange bis der Landesgesetzgeber die Richt- linie umgesetzt hat.

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