1962 Gemeinderechtsnovelle
Die heutigen verfassungsrechtlichen Grundlagen des Gemeinderechtes wurden ebenso 1962 gestaltet.
Föderalismus-Novellen 1974, 1983 und 1988
Forderungsprogrammen der Länder zur Stärkung ihrer Stellung im Bundesstaat wurden durch diese Novellen zum Teil Rechnung getragen. Freilich standen Ge- genforderungen des Bundes gegenüber. „Preis“ war etwa die Erweiterung der Umweltschutzkompetenzen des Bundes.
Novellen zur Verstärkung des Rechtsschutzes 1975, 1981 und 1988
Die B-VG-Novelle 1975 erweiterte die Kompetenzen von Verfassungsgerichts- hof/ Verwaltungsgerichtshof auf die Überprüfung von Akten unmittelbarer Be- fehls- und Zwangsgewalt, der Individualantrag beim Verfassungsgerichtshof wurde vorgesehen.
Die Bestimmungen über die Volksanwaltschaf t wurden 1981 unbefristet 12 in das B-VG eingeführt.
Die B-VG-Novelle 1988 führte die Unabhängigen Verwaltungssenate ein.
Beitritt Österreichs zur Europäischen Union 1995
Am 12.6.1994 wurde eine Volksabstimmung darüber durchgeführt, ob das Bei- tritts-BVG kundgemacht werden soll. Es war eine zwingend durchzuführende Volksabstimmung, da der EU-Beitritt tiefgreifende Veränderungen des österrei- chischen Verfassungsrechtes mit sich brachte. Es erfolgte eine derartige Verän- derung der „Grundprinzipien“, dass von einer „Gesamtänderung der Bundes- verfassung“ gesprochen werden kann 13 . 12 Die Volksanwaltschaft wurde 1977 zunächst „probeweise“ eingeführt, dies durch ein Bun- desgesetz mit zahlreichen Verfassungsbestimmungen. 13 Insbesondere das demokratische, aber auch das rechtsstaatliche und bundesstaatliche Prin- zip sind verändert worden.
14
Made with FlippingBook Digital Publishing Software