Skriptum Verfassungsrecht 2026

Das republikanische Prinzip ergibt sich im B-VG aus der Stellung des Bundes- präsidenten , der die Funktion des Staatsoberhauptes ausübt. Er wird vom Volk (direkt) gewählt, hat eine zeitlich begrenzte Amtsdauer, ist dem Parlament verantwortlich und absetzbar . Bitte Demokratie (= Regierungsform) und Republik (= Staatsform) unter- scheiden: Bei der Demokratie (bzw beim demokratischen Baugesetz) geht es um die Mit- wirkung des Volkes an der staatlichen Willensbildung und Ausübung politi- scher Herrschaft . Das Gegenstück zur Demokratie ist die Diktatur. Bei der Republik (bzw beim republikanischen Baugesetz) geht es um die Stel- lung des Staatsoberhauptes . Das Gegenstück zur Republik ist die Monarchie. Es gibt einerseits Monarchien mit demokratischen Regierungen (zB England), andererseits aber auch Republiken mit diktatorischer Herrschaftsform (zB die vormalige Sowjetunion unter Stalin).

3.3. Das bundesstaatliche Prinzip

Ein Bundesstaat ist eine Verbindung von mehreren Teilstaaten (Ländern, Glied- staaten, Kantone) zu einem Gesamtstaat (Bund, Oberstaat). Zunächst charak- teristisch für einen Bundesstaat ist, dass die Gesetzgebungs- und Vollziehungs- kompetenzen (= Staatsfunktionen) zwischen Gesamtstaat (Bund) und Teilstaa- ten (Länder) aufgeteilt sind. Weiters nehmen die Teilstaaten an der Gesetzge- bung und Vollziehung des Gesamtstaates teil.

a) Österreich als Bundesstaat

Auch das bundesstaatliche Prinzip findet seine ausdrückliche Grundlage im B- VG. So heißt es in dessen Art 2:

„(1) Österreich ist ein Bundesstaat.

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