Bestehen eines effektiven Rechtsschutzsystems, insbesondere durch die Möglichkeit des Erhebens von Rechtsmitteln Jeder Rechtsakt ist zumindest durch die Möglichkeit der Erhebung eines außer- ordentlichen Rechtsmittels überprüfbar (dies auf Gesetzes- und Verfassungsmä- ßigkeit).
Überprüfung von Verwaltungsakten durch Rechtsschutzeinrichtungen
Bescheide und Maßnahmen unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt werden von den Verwaltungsgerichten überprüft. Die Erkennt- nisse und Beschlüsse der Verwaltungsgerichte können ihrerseits wiederum bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen vom Verwaltungsgerichtshof und Verfas- sungsgerichtshof einer Überprüfung unterzogen werden. Verordnungen werden vom Verfassungsgerichtshof überprüft.
Überprüfung von Gesetzen durch den Verfassungsgerichtshof
Es wird überprüft, ob die Gesetze verfassungsmäßig sind.
Kontrollfunktion der ordentlichen Gerichte
Eine Rechtsstaatsgarantie stellen freilich auch die ordentlichen Gerichte dar, indem auch hier Möglichkeiten bestehen, Rechtsmittel zu erheben.
Weitere Kontrolleinrichtungen: Rechnungshöfe, Volksanwaltschaft
Der Rechtsstaatlichkeit dienlich ist auch die Überprüfung der Gebarung der Ge- bietskörperschaften und öffentlicher Unternehmen wie auch das Abstellen von Missständen in der Verwaltung.
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