Skriptum Verfassungsrecht 2026

 Bestehen eines effektiven Rechtsschutzsystems, insbesondere durch die Möglichkeit des Erhebens von Rechtsmitteln Jeder Rechtsakt ist zumindest durch die Möglichkeit der Erhebung eines außer- ordentlichen Rechtsmittels überprüfbar (dies auf Gesetzes- und Verfassungsmä- ßigkeit).

 Überprüfung von Verwaltungsakten durch Rechtsschutzeinrichtungen

Bescheide und Maßnahmen unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt werden von den Verwaltungsgerichten überprüft. Die Erkennt- nisse und Beschlüsse der Verwaltungsgerichte können ihrerseits wiederum bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen vom Verwaltungsgerichtshof und Verfas- sungsgerichtshof einer Überprüfung unterzogen werden. Verordnungen werden vom Verfassungsgerichtshof überprüft.

 Überprüfung von Gesetzen durch den Verfassungsgerichtshof

Es wird überprüft, ob die Gesetze verfassungsmäßig sind.

 Kontrollfunktion der ordentlichen Gerichte

Eine Rechtsstaatsgarantie stellen freilich auch die ordentlichen Gerichte dar, indem auch hier Möglichkeiten bestehen, Rechtsmittel zu erheben.

 Weitere Kontrolleinrichtungen: Rechnungshöfe, Volksanwaltschaft

Der Rechtsstaatlichkeit dienlich ist auch die Überprüfung der Gebarung der Ge- bietskörperschaften und öffentlicher Unternehmen wie auch das Abstellen von Missständen in der Verwaltung.

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