Skriptum Verfassungsrecht 2026

Die Verwaltung ist die Vollziehung der Gesetze durch weisungsgebundene und weisungsberechtigte Organe.

Grafisch kann das gewaltentrennende Prinzip wie folgt dargestellt werden:

Staatsgewalt

Gesetzgebung

Vollziehung

Verwaltung Gerichtsbarkeit

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