Skriptum Verfassungsrecht 2026

fassung (sei es in den vorangeführten Artikeln oder auch in anderen Verfas- sungsbestimmungen) dem Bund in der Gesetzgebung und Vollziehung übertra- gen sind, im selbstständigen Wirkungsbereich der Länder verbleiben. Diese Festlegung wird gemeinhin als „ Generalklausel “ zugunsten der Länder be- zeichnet.

1.2. Die vier Haupttypen

Der beschriebenen allgemeinen Kompetenzverteilung lassen sich folgende vier Haupttypen entnehmen:

Die vier Haupttypen der Kompetenzverteilung

Art 10

Art 11

Art 12

Art 15

Gesetzgebung u. Vollziehung Gesetzgebung u. Vollziehung       BUND BUND LAND BUND LAND LAND Gesetzgebung Vollziehung Grundsatzgesetz Ausführungsgesetz u. Vollziehung

a) Art 10 B-VG: Die Zuständigkeit des Bundes zur Gesetzgebung und Voll- ziehung

In insgesamt 17 Ziffern werden die verschiedensten Sachbereiche dem Bund zur Gesetzgebung und Vollziehung zugewiesen. Nur beispielsweise seien erwähnt:

Bundesverfassung

äußere Angelegenheiten

Ein- und Auswanderungswesen

Passwesen

Zivilrechtswesen

Strafrechtswesen

allgemeine Sicherheitspolizei

Fremdenpolizei und Meldewesen

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