Skriptum Verfassungsrecht 2026

Angelegenheiten des Gewerbes

 Verkehrswesen bezüglich der Eisenbahnen, der Luftfahrt sowie der Schiff- fahrt

Kraftfahrwesen

Bundesstraßen

 Bergwesen, Forstwesen, Wasserrecht

Arbeitsrecht, Sozialversicherung

 Abfallwirtschaft, jedenfalls hinsichtlich gefährlicher Abfälle

militärische Angelegenheiten

Diese Zuweisung bedeutet, dass in diesen Angelegenheiten Bundesgesetze er- lassen werden, die nach dieser Zuweisung auch vom Bund vollzogen werden 27 .

b) Art 11 B-VG: Die Zuständigkeit des Bundes zur Gesetzgebung und des Lan- des zur Vollziehung

Zum Beispiel in folgenden Angelegenheiten erlässt der Bund die Gesetze und das Land vollzieht sie:

Staatsbürgerschaft

Straßenpolizei

Tierschutz

Das heißt, es existiert ein Bundesgesetz (zB Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, Straßenverkehrsordnung 1960), das unter der Verantwortung der einzelnen Lan- desregierungen ohne Möglichkeit der Einflussnahme des Bundes vollzogen wird.

27 Abgesehen vom Prinzip der „mittelbaren Bundesverwaltung“, das im Art 102 f B-VG veran- kert und auch hier zu einem späteren Zeitpunkt erörtert wird (vgl Kapitel VI 1.4.).

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