V. Die Gesetzgebung
Die Bundesgesetzgebung wird vom Nationalrat gemeinsam mit dem Bundesrat ausgeübt. Nationalrat und Bundesrat sind Gesetzgebungsorgane des Bundes.
Die Landesgesetzgebung wird vom Landtag ausgeübt. Das Gesetzgebungsorgan des Landes ist damit der Landtag.
Diese Organe werden zunächst hinsichtlich ihrer
Bestellung, Organisation und Geschäftsführung sowie Rechtsstellung ihrer Mitglieder (Punkt 1.) und erst dann hinsichtlich ihrer
Aufgaben (siehe Punkte 2. und 4.)
besprochen.
1. Die Gesetzgebungsorgane
1.1. Die Gesetzgebungsorgane des Bundes
a) Der Nationalrat
Bestellung – Wahl
Das B-VG enthält im Art 26 über die Wahl zum Nationalrat nur einige im Folgen- den darzustellende Grundsätze, das Weitere wird durch einfaches Bundesgesetz (Nationalrats-Wahlordnung 1992) geregelt.
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