Skriptum Verfassungsrecht 2026

4. Sonstige Aufgaben der Gesetzgebungsorgane

Neben der zentralen Funktion der Gesetzgebung kommen den Parlamenten noch weitere wesentliche Aufgaben zu. Diese lassen sich in zwei Gruppen sys- tematisieren, nämlich die Mitwirkung an der Vollziehung und die Kontrolle der Vollziehung.

4.1. Mitwirkung an der Vollziehung

Unter dieser Gruppe sind verschiedene und zum Teil sehr heterogene Funktio- nen zusammengefasst. Nur die jeweils wichtigsten sollen hier genannt werden.

a) Mitwirkung des Nationalrates und des Bundesrates an der Vollziehung des Bundes

 Mitwirkung am Zustandekommen von Staatsverträgen

Politische Staatsverträge und Staatsverträge mit gesetzesänderndem oder ge- setzesergänzendem Inhalt bedürfen der Genehmigung des Nationalrates. Wenn auch Angelegenheiten des selbstständigen Wirkungsbereichs der Länder gere- gelt sind, zudem der Zustimmung des Bundesrates.

 Festlegung des Budgets des Bundes (Budgethoheit des Nationalrates)

Der Bundesvoranschlag (Haushalt, Budget) ist die vorausschauende Gegenüber- stellung von Einnahmen und Ausgaben des Bundes für einen gewissen Zeitraum (Finanzjahr). Er wird durch den Nationalrat in Form eines Bundesgesetzes (Bun- desfinanzgesetz) festgelegt. Der Bundesrat wirkt daran nicht mit.

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