Skriptum Verfassungsrecht 2026

I. Einführung - Grundbegriffe

1. Vorbemerkung – der „Staat“

1.1. Die Staatselemente

Der Staat ist ein mit Herrschaftsgewalt ausgestatteter Zusammenschluss sess- hafter Menschen. In diesem Sinn fordert das Völkerrecht drei Voraussetzungen für die Existenz eines Staates (Staatselemente).  Staatsgebiet  Staatsvolk  Staatsgewalt.

Staatsgebiet ist jener Territorialbereich, in dem der Staat seine „Herrschaft“ (Staatsgewalt) ausübt.

Staatsvolk ist die Gesamtheit aller Personen mit zugehöriger Staatsbürger- schaft.

Staatsgewalt äußert sich in einer bestimmten Ordnung des Staates. Diese wirkt sich positiv aus, in dem alles, was sich im Staat befindet, der „staatlichen Ho- heit“ unterworfen ist; negativ wirkt sie sich aus, weil kein fremder Staat auf dem Staatsgebiet Herrschaftsrechte ausüben darf; diese positiven und negati- ven Auswirkungen ergeben die staatliche Souveränität 1 .

Die Staatsgewalt besteht aus Gesetzgebung und Vollziehung. Die Vollziehung ihrerseits wird unterteilt in die Verwaltung und Gerichtsbarkeit.

1 Man kann hier die Frage stellen, inwieweit der Beitritt Österreichs zur Europäischen Union eine Abgabe von Souveränitätsrechten bewirkt hat bzw ob die Union selbst ein Staat ist. Nach herrschender Staatsrechtslehre ist sie kein Staat, sondern ein „Rechtsgebilde sui ge- neris“; somit ein Rechtsgebilde ganz eigener Art.

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