Skriptum Verfassungsrecht 2026

der obersten Organe steht, den jene mittels Weisungsbefugnis und Aufsichts- recht beeinflussen können).

Es gibt Kontrollmittel, die teils sowohl dem Nationalrat als auch dem Bundesrat, teils nur dem Nationalrat zustehen.

 Das Fragerecht („Interpellationsrecht“)

Es besteht darin, eine schriftliche Anfrage an die Bundesregierung oder eines ihrer Mitglieder (die innerhalb von zwei Monaten zu beantworten ist) zu stellen bzw eine dringliche Anfrage , über die noch in derselben Sitzung eine Debatte stattfindet. Es ist ein Minderheitsrecht und kann bereits von fünf Abgeordneten ausgeübt werden.

Es steht auch den Mitgliedern des Bundesrates zu.

Die Fragestunde

Jedes Mitglied des Nationalrates und des Bundesrates hat das Recht, in einer Sitzung des Parlaments kurze mündliche Anfragen an die Mitglieder der Bundes- regierung zu stellen (Fragestunde), sofern nicht eine sogenannte „aktuelle Stunde“ stattfindet, die der Aussprache über Themen von allgemeinem aktuel- len Interesse aus der Vollziehung des Bundes dienen.

Das Resolutionsrecht

Nationalrat und Bundesrat sind befugt, mittels Mehrheitsbeschluss ihren Wün- schen über die Ausübung der Vollziehung in Entschließungen Ausdruck zu ver- leihen. Diese Entschließungen sind für die Bundesregierung nicht rechtlich ver- bindlich, der Nationalrat hätte als Sanktionsmöglichkeit lediglich das „Misstrau- ensvotum“.

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