Skriptum Verfassungsrecht 2026

 Rechtliche Kontrolle

Die rechtliche Kontrolle des Nationalrates gegenüber den obersten Organen der Vollziehung besteht in der Geltendmachung der staatsrechtlichen Verantwor- tung dieser Organe beim Verfassungsgerichtshof.  Der Nationalrat kann beschließen, die Bundesregierung bzw einzelne ihrer Mitglieder wegen Gesetzesverletzung beim Verfassungsgerichtshof anzu- klagen.  Der Nationalrat oder der Bundesrat kann beschließen, dass die Bundesver- sammlung zu dem Zweck einberufen werden soll, um den Bundespräsiden- ten wegen Verletzung der Bundesverfassung beim Verfassungsgerichtshof anzuklagen.

b) Die Kontrolle der Vollziehung auf Landesebene

 Politische Kontrolle

 Das Fragerecht („Interpellationsrecht“)

Es besteht in vergleichbarer Weise zur Bundesebene 60 .

Es können an die Landesregierung oder einzelne ihrer Mitglieder schriftliche oder mündliche Anfragen in einer „Fragestunde“ gestellt werden. Es ist auch hier ein Minderheitsrecht und steht bereits jedem einzelnen Mitglied des Land- tages zu.

Darüber hinaus kann von jedem Landtagsklub die dringliche Beantwortung ei- ner Anfrage je Sitzung des Landtages begehrt werden.

60 Zu beachten ist, dass sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene die Interpellation nicht uneingeschränkt gilt. So wurde zB im Zuge der Einführung des Grundrechts auf Information sowie des Informationsfreiheitsgesetzes mit 1.9.2025 verfügt, dass eine Erteilung von Aus- künften ua dann nicht in Betracht kommt, soweit die Geheimhaltung zur Wahrung überwie- gender berechtigter Interessen eines anderen erforderlich ist.

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