Rechtliche Kontrolle
Die rechtliche Kontrolle des Landtages gegenüber den Mitgliedern der Landes- regierung besteht in der Geltendmachung der staatsrechtlichen Verantwor- tung dieser beim Verfassungsgerichtshof.
Der Landtag kann beschließen, die Mitglieder der Landesregierung wegen Gesetzesverletzung beim Verfassungsgerichtshof anzuklagen.
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