Wer darf wohin?
Der Österreichische Alpenverein fordert ein Grundrecht auf freien Zugang zur Natur. In Bayern gibt es dieses schon, in anderen Alpenländern ist aber noch mehr erlaubt. Text: Michael Pröttel
In der Schweiz wird das Betretungsrecht am liberalsten gehandhabt.
38 BERGSTEIGER 08/22
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