Am 10.11.2024 bei der Mobilitätslösung für Salzburg mitbestimmen
Abstimmen kann man ... in 37 Gemeinden im Bezirk Salzburg-Umgebung, in 13 Gemeinden im Bezirk Hallein und in der Landeshauptstadt. Es werden insgesamt rund 253.500 Bürgerinnen und Bürger stimmberechtigt sein: rund 115.300 im Flachgau, rund 94.750 in der Stadt Salzburg und rund 43.450 im Tennengau. Alles läuft ähnlich wie bei Wahlen, weil … die Stimm- abgabe grundsätzlich gleich ist. Die Stimmberechtigten müssen sich im Abstimmungslokal mit einem Dokument ausweisen und stimmen in der Wahlkabine ab. Ein Unterschied ist beispielweise, dass bei der Volks- befragung am 10. November keine Parteien gewählt werden und es keine Vorzugsstimmen gibt. Es wird nur die vorliegende Frage (siehe Seite 2) mit „ja“ oder „nein“ beantwortet.
Stimmberechtigt sind … Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die am Stichtag 12. September 2024 ihren Hauptwohnsitz in den Bezirken Salzburg- Umgebung, Hallein oder Stadt Salzburg haben und am 10. November 2024 bereits 16 Jahre alt sind. Auch Personen, die vor der Verlegung ihres Hauptwohnsitzes in das Ausland im Abstimmungsgebiet ihren Haupt- wohnsitz hatten und in der Wählerevidenz eingetragen sind, sind stimmberechtigt. Die Wahlberechtigung gilt dabei längstens für zehn Jahre. Abstimmen kann man … im Abstimmungslokal am 10. November. Wenn Sie verhindert sind, können Sie mittels Stimmkarte (=Wahlkarte) ihre Stimme abgeben. Schon jetzt mit Stimmkarte... abstimmen ist mög- lich. Karten können seit Mitte Oktober bestellt oder auf der Gemeinde abgeholt werden. Über die Stimmkarte informieren … die Gemeinden mittels Verständigungskarten – so wie zum Beispiel bei der Nationalrats- oder Landtagswahl. Das Ergebnis wird feststehen … am 10. November 2024 als vorläufiges Ergebnis, denn die Landeswahlbehörde verkündet das vorläufige Ergebnis nach der Auszählung der Stimmen. Das Endergebnis wird voraussichtlich am 13. November von der Landeswahlbehörde beschlossen, wenn alles geprüft wurde.
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Teilnahme per Brief mit Stimmkarte sofort möglich
Impressum Medieninhaber: Land Salzburg | Herausgeber: Landes-Medienzentrum, vertreten durch Mag. Franz Wieser Redaktion: Land Salzburg, Salzburg Verkehr | Gestaltung: Landes-Medienzentrum | Bilder: Salzburg Verkehr/Neumayr, freepik | Alle: Postfach 527, 5010 Salzburg | Stand: 16.10.2024
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