PENEDER Produktvielfalt Brandschutz AT 2026

GLOSSAR

In Flucht- und Rettungswegen werden zum Schutz von Menschenleben Flucht- türen mit Fluchttürverschlüssen eingesetzt.

Fluchttüren

Fluchttürverschluss nach EN 1125 (Paniktürverschluss) für die Benutzung in Anwendungsfällen, in denen es zu Paniksituationen kommen kann (z. B. Kranken- häuser, öffentliche Verwaltungen und Gebäude mit Publikumsverkehr, Schulen und Universitäten, Diskotheken, Kinos, Konzertsäle und andere Veranstaltungsgebäu- de, Hotels, Flughäfen und andere Verkehrsgebäude, Einkaufszentren). Fluchttürverschluss nach EN 179 (Notausgangsverschluss) werden eingesetzt, wenn eine öffentliche Nutzung der Gebäude oder Gebäudeteile ausgeschlossen werden kann.

Mauerlichte (ML)

Die Mauerlichte (ML) bezeichnet das tatsächliche Maß einer Wand- oder Maueröffnung, in welche die Tür, sprich die Zarge, gesetzt wird.

Stocklichte (STL)

Stocklichte (STL) bezeichnet das lichte Maß zwischen der Zarge (Nutzbare) Durchgangslichte (DL) ist die geringste lichte Breite der Öffnung der Zarge und hat min. 80 cm zu betragen. Gemäß OIB-Richtlinie 4 (Nutzungssicher- heit und Barrierefreiheit): Sofern Türblätter in 90° geöffnetem Zustand um mehr als 50 mm in die Durchgangslichte hineinragen, wird dies bei Ermittlung der DL berücksichtigt. In barrierefreien Gebäuden ist die Durchgangslichte gemäß ÖNORM B1600 (Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen) zu bewerten. Türdrücker und Notausgangsbeschläge bleiben unberücksichtigt. Panikstangen führen zu einer Verringerung der Breite der nutzbaren Durchgangslichte um 10 cm je Türflügel.

Durchgangslichte

OIB Richtlinie 4

ÖNORM B1600

CE-Kennzeichnung

Das CE-Zeichen ist ein Hinweis darauf, dass ein Produkt vom Hersteller geprüft wurde und dass es alle EU-weiten Anforderungen an Sicherheit, Gesundheits- schutz und Umweltschutz erfüllt. Es ist Pflicht für alle weltweit hergestellten Produkte, die in der EU vermarktet werden.

ÜA-Kennzeichnung

Das ÜA-Zeichen (Übereinstimmung Austria) und die damit verbundene Registrie- rungsbescheinigung – vormals Übereinstimmungszeugnis – ist ein in Österreich gesetzlich vorgeschriebener Nachweis über die Verwendbarkeit von Bauproduk- ten, die in der Baustoffliste ÖA geregelt sind.

Environmental Product Declaration (Umweltproduktdeklaration)

EPD

Die zertifizierte Umweltproduktdeklaration (EPD) bietet die Grundlage für Beteilig- te aus Architektur, Planung und Ausschreibung zur Berechnung der Ökobilanz von Gebäuden. Somit ist die Voraussetzung für eine Nachhaltigkeitszertifizierung von Bauwerken gegeben.

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