final Innenseiten 2027

So kann Ihre Bildung gefördert werden

Das Aufstiegs-BAföG für Gesundheitsberufe (AFBG) Das AFBG dient der Förderung von beruflichen Weiterbildungen/Aufstiegsfortbildungen und unterstützt Fachkräfte in ihrer beruflichen Qualifizierung. Ganz speziell werden Fachkräfte im Gesundheitswesen angesprochen. Das AFBG richtet sich aber auch an alle anderen Berufsgruppen. Es gibt keine Altersgrenze, und es ist einkommens- und vermögensunabhängig.

Weitere Informationen: www.aufstiegs-bafoeg.de, Tel. 0800 6223634

Bildungsgutschein Wenn Sie mit einer beruflichen Weiterbildung, zum Beispiel einer Anpassungsqualifizierung, einer Umschulung oder einer Teilqualifizierung Ihre individuelle Beschäftigungsfähigkeit verbessern wollen, kann Sie Ihre Agentur für Arbeit finanziell unterstützen – in Form eines Bildungsgutscheins. Seit dem 01.01.2025 erfolgt die finanzielle Unterstützung auch für Kundinnen und Kunden des Jobcenters durch die Agentur für Arbeit.

Weitere Informationen: www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/bildungsgutschein

Das Weiterbildungsstipendium für Gesundheitsberufe Das Weiterbildungsstipendium fördert berufliche Weiterbildungen und unterstützt Berufsanfänger:innen bis zum 24. Lebensjahr bei ihrer beruflichen Qualifizierung (fachspezifische und fächerübergreifende Weiterbildungen, berufsbegleitende Studiengänge). Direkt bei der SBB bewerben können sich speziell Absolvent:innen eines Ge- sundheitsberufs mit einem sehr guten (bis 1,9) Abschluss oder einer besonderen Empfehlung des Arbeitgebers. Hier wird auch die Altersgrenze auf 26 Jahre angehoben.

Weitere Informationen: www.sbb-stipendien.de

B.Braun-Stiftung Die B.Braun-Stiftung vergibt Stipendien für Fort- und Weiterbildungen im Gesundheitswesen sowie für Studien- gänge in der Pflege.

Weitere Informationen: www.bbraun-stiftung.de

Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Stärkung der Führungskompetenzen und der Resilienz der Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen (bis Ende 2027) Um die Führungskompetenzen und die Resilienz der in Pflegeeinrichtungen tätigen Personen in Bayern zu stär- ken, fördert der Freistaat Bayern Maßnahmen für Führungskräfte sowie resilienzstärkende Maßnahmen für Be- schäftigte in ambulanten und stationären nach § 71 SGB XI zugelassenen Pflegeeinrichtungen. Förderhöhe im Überblick: • 500 € pro beschäftigter Person für resilienzfördernde Fortbildungen • 5.000 € pro Leitungskraft (Einrichtungsleitung, Pflegedienstleitung, Hauswirtschaftsleitung) für Maßnah- men zur Führungskräfteentwicklung

Förderfähige Fort- und Weiterbildungen haben diesbezüglich einen Vermerk. Fragen Sie auch gerne Inhouse-An- gebote bei uns an.

Weitere Informationen: www.foerderdatenbank.de

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