IHK-Magazin Ausgabe 8/2024

STANDORT

BAULEITPLANVERFAHREN Wie nah ist zu nah? In Binau hat ein Betrieb Ärger aufgrund einer heranrückenden Wohnbebauung. Die IHK setzt sich für das Unternehmen ein.

dass ein unmittelbares Heran- rücken von Wohnbebauung an wirtschaftlich intensiv genutzte Bereiche zu vermeiden ist. Auch das Unternehmen selbst hat mit Unterstützung eines Anwalts eine Stellungnahme abgegeben, in der auch noch einmal auf die entsprechende Lärmentwick- lung hingewiesen wird. Bürgermeister Dominik Kircher sieht die Lage weniger kritisch: „Der Unternehmenssitz befin- det sich auf einem sogenann- ten Mischgebiet und auf der gegenüberliegenden Seite gibt es bereits Wohnbebauung. Die derzeitigen Planungen sehen zudem vor, dass ein Fußweg das Gelände und das Neubau- gebiet trennen.“ Dieser gehe jedoch nicht über die gesamte Länge der Produktionshalle, bemängelt Nicola Grimm- Rudolf. Ihre Idee, Grundstücke zuzukaufen, um den Abstand zu vergrößern, wurde von der Gemeinde abgelehnt. „Wir mussten sicherstellen, dass die künftigen Baugrundstücke auch noch eine angemessene Größe haben“, so Bürgermeis- ter Kircher. Derzeit warten Bürgermeister und Verwaltung auf die Aus- wertung eines Schallgutach- tens, dessen Fehlen auch die IHK in ihrem Gutachten be- mängelt hat. Dieses soll zeigen, wie hoch die Lärmbelastung für das künftige Wohngebiet sein wird. Die gesetzlichen Grenzwerte liegen derzeit bei einem Mischgebiet tagsüber bei 60 und nachts bei 45 Dezi- bel. In einem Wohngebiet sind es 55 bzw. 40 Dezibel.

I m Jahr 1960 wurde das Unternehmen Rubin-Matten in der Straße „Am Dachs- bau“ in Binau gegründet. Damals waren rund um die Produktionshalle Äcker und ein Landschaftsschutzgebiet. Jetzt plant die Gemeinde dort das Neubaugebiet „Bodenfeld“. Die heranrückende Wohnbe- bauung und der Umgang mit ihrem Unternehmen während des Bauleitplanverfahrens sind für Geschäftsführerin Nicola Grimm-Rudolf ein Problem. Rund zweieinhalb Meter - so viel Platz soll laut der Ge- schäftsführung von Rubin- Matten künftig zwischen dem Betriebsgrundstück und dem nächsten Wohnhaus sein. Viel zu wenig findet Nicola Grimm-Rudolf. Denn: Bei dem Unternehmen, das Fußmat- ten und Sitzbezüge für Autos produziert, wird auch außer-

halb üblicher Geschäftszeiten gearbeitet. „Je nach Auf- tragslage produzieren wir bis Mitternacht. Der Ärger mit den künftigen Anwohnern scheint mir vorprogrammiert“, vermu- tet die Geschäftsführerin. Seit mehreren Jahren schwelt das Problem in der 1.400 Ein- wohner-Gemeinde im Neckar- Odenwald-Kreis. Aufgrund gestiegenem Wohnbedarf und Bauland-Nachfrage sollten die ans Betriebsgelände angrenzen- den Grundstücke als Wohn- gebiet ausgewiesen werden. Im Februar 2023 wurde ein sogenanntes Öffentlichkeitsbe- teiligungsverfahren gestartet, auch die IHK wurde um eine entsprechende Stellungnahme zur Bauleitplanung gebeten. IHK-Experte André Trendl bewertete den Bebauungsplan als „kritisch“. Und er betonte im Verfahren ausdrücklich,

Baustellenidylle Fehlanzeige? Nicht selten treffen unterschiedliche Interessen aufein- ander, wenn neu gebaut wird.

Unsere Auf- tragslage ist gut. Wir möch- ten weiter- arbeiten.

Unternehmerin Nicola Rudolf- Grimm

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IHK Magazin Rhein-Neckar 08 | 2024

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