ZOLL & AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT
IHK Global Business Impressum Herausgeber Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar Geschäftsbereich International L 1, 2, 68161 Mannheim www.ihk.de/rhein-neckar Redaktion Georg Müller (verantw.) Tel. 0621 1709-228 global-business@rhein-neckar.ihk24.de
EU Stahlkontingente neu geregelt
EU Neues Allgemeines Präferenzsystem (APS) ab 2027 Mit der Verordnung (EU) 2026/1395 modernisiert die EU das Allgemeine Präferenzsystem (APS) und ersetzt zum 1. Januar 2027 die bisherige Verordnung (EU) Nr. 978/2012. Das APS soll weiterhin Entwicklungsländern durch Zollver- günstigungen den Zugang zum EU-Markt erleichtern. Die drei bekannten Regelungen bleiben bestehen: • Standard-APS: Zollvergünstigungen für Länder mit niedrigem oder mittle- rem Einkommen. • APS+: Zusätzliche Vorteile bei Ein- haltung internationaler Standards. • EBA („Alles außer Waffen“): Zoll- und quotenfreier Marktzugang für die am wenigsten entwickelten Länder. Die EU-Kommission wird noch fest- legen, für welche Warenbereiche die Präferenzen einzelner APS-Länder künftig ausgesetzt werden. Unterneh- men sollten die dazu noch ausstehen- de Veröffentlichung beachten. Zoll/IHK PAZIFIKSTAATEN Registrierter Ausführer ersetzt Ermächtigten Ausführer Ab dem 1. September 2026 wird das System des „Ermäch- tigten Ausführers” (EA) für Ausfuh- ren von Waren mit Ursprung in der EU in die Pazifikstaaten (Samoa, Fidschi, Papua-Neuguinea und die Salomonen) durch das System des „Registrierten Ausführers” (REX) ersetzt. Ab dem Zeitpunkt werden keine Warenverkehrsbescheinigun- gen EUR.1 und die Erklärungen auf der Rechnung als Ermächtigter Ausführer als Präferenzursprungs- nachweis akzeptiert. Als Ursprungs- nachweis wird nur noch die Erklä- rung auf der Rechnung akzeptiert; bei Werten über 6.000 Euro ist die REX-Nummer anzugeben. Zoll/IHK
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1457 vom 29. Juni 2026 hat die EU die Verteilung der im Rahmen der Stahlverordnung (EU) 2026/1384 eingeführten Zollkontingente festgelegt. Ziel der neuen Regelungen ist es, den EU-Stahlmarkt vor den negativen Auswirkungen globaler Überkapazitäten zu schützen. Seit dem 1. Juli 2026 gilt für 26 Stahl- produktgruppen ein jährliches Zollkon- tingent von insgesamt 18,3 Millionen Tonnen. Für Einfuhren oberhalb der ver- fügbaren Kontingente wird ein zusätz- licher Zollsatz von 50 Prozent erhoben. Die Hälfte des Kontingents ist für Län- der mit Freihandelsabkommen (FHA) mit der EU reserviert. Handelspartner, die im Zeitraum 2022–2024 einen Im- portanteil von mindestens fünf Prozent erreicht haben, erhalten länderspezi- fische Kontingente. Die verbleibenden Mengen werden nach dem Wettbewerbs- prinzip vergeben. Für die EWR-Staaten gelten keine Kontingente oder Zusatzzölle. Allerdings müssen auch Importe aus diesen Län- dern künftig die Nachweispflichten zum Schmelz- und Gießursprung erfüllen, um Umgehungen der Regelungen zu verhin- dern. DIHK/IHK
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IHK Global Business 08-09/2026
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