INTERNATIONALE NORMEN FÜR AC-SPDs
Die Leistungen sowie die Auswahl und Anwendung von AC-Überspan- nungsschutzgeräten sind durch Normen festgelegt, damit ein effizienter und sicherer Betrieb gewährleistet ist. Nationale Normen basieren häufig auf internationalen IEC-Normen. Im Bereich des AC-Überspannungsschutzes müssen mehrere Dokumente berücksichtigt werden. NORMEN FÜR DEN AC-ÜBERSPANNUNGSSCHUTZ Nachstehend sind verwandte Normen für die Leistungsprüfung, Auswahl und Anwendung von Niederspannungs-SPDs aufgeführt. Allgemeine Vorschriften: IEC-Norm 60364 • Abschnitt 4-443: „Schutz gegen Überspannungen infolge atmosphärischer Einflüsse oder infolge von Schaltvorgängen“: Dieser Abschnitt der IEC 60364 beschreibt die Betriebsmittel, mit denen transiente Überspannungen begrenzt werden können, um das Ausfallrisiko in der Anlage und in daran angeschlossenen elektrischen Betriebsmitteln auf ein annehmbares Maß zu begrenzen. • Abschnitt 5-534: „Geräte zum Schutz gegen Überspannungen“: In diesem Abschnitt sind die Mindestanforderungen festgelegt, die an die Auswahl und Anwendung von SPDs für elektrische Anlagen von Gebäuden zur Begrenzung von transienten Überspannungen gestellt werden. Produktnorm: IEC 61643-11 Dieses Dokument geht auf Leistungsprüfungen für AC-Überspan- nungsschutzgeräte (Surge Protective Devices, SPDs) ein, wobei die Prüfungen in verschiedene Klassen (I, II und III) eingeteilt sind. Er richtet sich hauptsächlich an Hersteller von Überspannungsschutzgeräten. Auswahl und Anwendungsgrundsätze: IEC 61643-12 Dieser Leitfaden geht auf die Auswahl und Anwendungsgrundsätze von SPDs in der Praxis ein. EMPFEHLUNGEN FÜR DIE INSTALLATION VON SPDs Abschnitt 4-443 der IEC 60364 schreibt die Anwendung von SPD in Abhängigkeit von der Art der Installation vor: Ein Schutz gegen transiente Überspannungen ist vorzusehen, wenn die folgen einer, durch indirekte Blitzeinschläge verursachten Überspannung, folgendes nach sich ziehen können:
Chemikalien bzw. radioaktiven Emissionen führen können, muss zusätz- lich eine Risikobewertung gemäß der IEC 62305-2 angewendet werden. Anwendung von AC-Überspannungsschutzgeräten nach IEC 60364-4-443 Folgen von Überspannungen oder Art der Anlage SPD-Anwendung
Schwere Verletzungen oder der Verlust von Menschenleben, z.B. Sicherheitsdienste, medizinische Einrichtungen
Verpflichtend
Anwendungen mit hohem Risiko (z.B. Nuklear- oder
Risikobewertung ist erforderlich
Chemiestandorte), bei denen es zu Explosionen oder zum Austritt von Chemikalien oder radioaktiven Emissionen kommen kann Erhebliche Finanz- oder Datenverluste, z.B. in Hotels, Banken, Industrieunternehmen, Handelsmärkte, landwirtschaftliche Betriebe
Verpflichtend
Wohnhäuser oder Mehrfamilienhäuser
Risikobewertung ist erforderlich
AUSWAHL DES GEEIGNETEN SPD In Abschnitt 5-534 werden u.a. die Mindestanforderungen an ein am Eingang der Anlage installiertes SPD genannt: 1 ― Die Anlage ist mit einem Blitzschutzsystem (LPS) ausgestattet: → Empfehlung: SPD des Typs 1, mit einem Blitzstoßstrom Iimp von mindestens 12,5 kA, installiert am Speisepunkt der Anlage. 2 ― Die Anlage ist an einem Freileitungsnetz angeschlossen ohne das Vorhandensein eines LPS: → Empfehlung: SPD des Typs 1, mit einem Blitzstoßstrom Iimp von mindestens 5 kA, installiert am Speisepunkt der Anlage. 3 ― Die Anlage ist ohne LPS an das Wechselstromnetz angeschlossen: → Empfehlung: SPD des Typs 2, mit einem Nennableitstrom In ≥5 kA, installiert am Speisepunkt der Anlage. FAZIT Der Einsatz von Überspannungsschutzgeräten ist länder- sowie normenspezifisch und kann empfohlen oder vorgeschrieben werden. Um die Notwendigkeit des Einsatzes von Überspannungsschutzgeräten zu ermitteln sollte vorab eine Risikoanalyse erstellt werden. Da heutzutage aber in fast jeder elektrischen Installation auch empfind- lichste elektronische Komponenten zu finden sind, steht der Einsatz von Überspannungsschutzbausteinen mehr und mehr ausser Frage.
a) Schwere Verletzungen oder Verlust von Menschenleben. b) Erhebliche finanzielle Verluste oder Datenverluste.
In solchen Fällen muss der Schutz angewandt werden, es sei den, der Anlagenbetreiber erklärt ausdrücklich, dass er alle materiellen Schäden oder Folgeschäden, die durch eine Überspannungverursacht werden können, akzeptierten und tolerieren kann. Bei Anwendungen mit hohem Risiko (z.B. in Nuklear- oder Chemiestandorten), bei denen die Folgen transienter Überspannungen zu Explosionen oder zum Austritt von
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