Risikominimierung, Best Practice, Trends: Baugrunderkundungen im Spannungs- feld neuer Rahmenbedingungen
Welche Erfahrungen und Erkenntnisse ergeben sich seit Inkrafttreten der Mantelverordnung?
Welche Innovationen oder technischen Verfahren setzen wir ein?
Nach mehr als zwei Jahren zeigt sich, dass die Umsetzung in der Praxis mit erheblichen Herausforderungen verbunden ist. Auch aus branchenspezifischer Sicht wird deutlich, dass die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) nach wie vor große Unsi- cherheiten bei der Umsetzung verursacht und einen hohen bürokratischen Aufwand mit sich bringt. Die Mantelverord- nung wurde eingeführt, um die Kreislaufwirtschaft am Bau zu fördern, den Einsatz von mineralischen Ersatzbaustoffen zu erhöhen und die Umweltbelastung durch Deponien zu reduzieren. In der Realität scheitert die Umsetzung jedoch oft an den komplexen Prüfverfahren und den unterschiedlichen Anforderungen der Bundesländer. Die bundeseinheitliche Regelung ist zwar ein wichtiger Schritt – doch die Praxis zeigt, dass Anpassungen und eine bessere Abstimmung zwi- schen den Ländern dringend erforderlich sind, um die Ziele der Mantelverordnung tatsächlich zu erreichen. Welche Empfehlungen oder Best Practices können wir Bauherren und Partnern mitgeben im Umgang mit Baugrundgutachten? Für Bauherren und Partner ist es empfehlenswert, die Pla- nung des Bauvorhabens möglichst frühzeitig festzulegen. Auch eine offene Kommunikation mit dem Gutachter von Anfang an unterstützt den Bauherrn und Partner. Dabei sollte stets berücksichtigt werden, dass der Gutachter beziehungs- weise das beauftragte Büro immer im Interesse des Auftrag- gebers handelt. Der Gutachter gibt dem Kunden die besten Empfehlungen, um das Projekt optimal umzusetzen. Eine transparente Zusammenarbeit sorgt für einen reibungslosen Ablauf und trägt dazu bei, mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.
Baugrund Süd verfügt über ein sehr breites technisches Know-how, erstklassig ausgebildete Mitarbeitende, einen vielseitigen, hochmodernen Maschinenpark, ein eigenes Bodenlabor sowie eine Kampfmittelabteilung. Auf diese Weise sind wir annähernd unabhängig von Nachunterneh- merleistungen. Diese Expertise ist immens und im Verbund mit der hauseigenen Bohrfirma sind wir mit unserem Ange- bot „Alles aus einer Hand“ ein schlagkräftiger Partner für Kunden.
Dipl. Geologe Oliver Brokatzky, Prokurist Geotechnik bei BauGrund Süd, gibt als Experte spannende Einblicke in die Thematik Baugrunderkundung und zieht ein Fazit aus der seit 1.8.2023 geltenden Mantelverordnung.
die jeweilige Landesbauordnung sowie die DIN 4020 „Baugrund – Erkundung und Untersuchung“. Diese Regel- werke definieren die Anforderungen an eine Baugrund- untersuchung und legen die Pflichten der Bauherren, Planer und ausführenden Unternehmen fest. Sie dienen außerdem als Basis für die rechtliche Bewertung von Streitfällen im Zusammenhang mit Baugrunduntersuchungen. Auch wenn grundsätzlich keine generelle gesetzliche Pflicht zur Durchführung einer Baugrunduntersuchung besteht, ergeben sich aus den genannten Regelwerken Anforderun- gen an die Standsicherheit von Bauwerken, sodass in der Praxis eine Baugrunduntersuchung meist erforderlich ist. Die DIN 4020 regelt dabei den Mindestumfang einer aus- reichenden Baugrunduntersuchung, die als Grundlage für die Planung, Bemessung und Ausführung von Bauwerken dient. Diese Vorgaben wurden in vielen Landesbauordnungen übernommen und sind häufig als „Allgemeine Technische Vertragsbedingung“ (ATV) für Bauleistungen vorgeschrieben.
Welche häufigen Risiken und Herausforderungen lassen sich durch eine Baugrunderkundung vermeiden?
Bei einer sorgfältigen Baugrunderkundung wird die Boden- beschaffenheit am Standort bis in die bautechnisch relevante Tiefe untersucht. Hierbei werden Herausforderungen bezüg- lich Tragfähigkeit des geplanten Bauwerks erkannt, was in die spätere Statik-Planung mit einfließt. Wichtig ist auch die Feststellung, ob und wenn ja, welchen Einfluss Grund- wasser auf das Bauwerk haben kann. So kann im Vorfeld eine Abdichtung der Bauwerke gegen Grund- und Schicht- wasser direkt eingeplant werden. Diese schützt das Bauwerk vor Feuchtigkeitsschäden und erhöht die Lebensdauer. Bei bestehenden Nachbarbebauungen ist es zudem wichtig, nachzuweisen, dass mit einem Neubau keine negativen Einflüsse auf diese Bestandsgebäude entstehen. Dadurch können Regressansprüche seitens der Eigentümer der Nachbarbebauungen minimiert werden, was zu mehr Rechts- sicherheit und weniger Konflikten bei Bauvorhaben führt.
Welche Entwicklungen oder Trends gibt es aktuell in der Baugrunderkundung?
Aktuell steht die Infrastruktur in Deutschland besonders im Fokus. Sowohl die Bundesländer als auch die Energiewirt- schaft investieren verstärkt in den Ausbau von Infrastruktur und Energiesektor, beispielsweise bei der Deutschen Bahn, den Bundesautobahnen oder großen Energieunternehmen. Zusätzlich gewinnen die erneuerbaren Energien immer mehr an Bedeutung, insbesondere die Windkraft. Und durch die Vielzahl neuer Photovoltaik-Parks entstehen zudem zahlrei- che Umspannwerke und Batteriespeicher, die ebenfalls eine umfassende Baugrunderkundung erfordern.
Welche gesetzlichen Grundlagen und Vorschriften sind besonders relevant?
Die rechtlichen Grundlagen für Baugrunduntersuchungen sind in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen festge- legt. Besonders relevant sind das Baugesetzbuch (BauGB),
Oliver Brokatzky, Prokurist Geotechnik bei BauGrund Süd
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INTERVIEW │ Neue Rahmenbedingungen für Baugrunderkundung
INTERVIEW │ Neue Rahmenbedingungen für Baugrunderkundung
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