IHK-Global Business Ausgabe 7/2025

ZOLL & AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT

ZOLL eZoll-App: Erweiterung des Nutzerkreises

RUSSLAND 17. Sanktionspaket der EU in Kraft

Am 21. Mai 2025 ist das 17. Sanktionspaket der EU gegen Russland in Kraft getreten. Das neue Sank- tionspaket zielt darauf ab, Umgehungen der Russlandsank- tionen zu verhindern, und nimmt dabei neben weiteren 189 Schiffen der sogenannten „russischen Schattenflotte“ auch weitere 31 Akteure, die mit dem russischen militä- risch-industriellen Komplex in Verbindung stehen, ins Visier. Die Sanktionsliste wurde zudem um 75 Personen/ Organisationen/ Einrichtungen erweitert, gegenüber denen Finanzsanktionen verfügt sind. Weiterhin wurden die import- und exportseitigen güterbezogenen Beschrän- kungen ausgeweitet. Anhang VII wurde erweitert um bestimmte Chemikalien, die in Raketentreibstoffen genutzt werden können, sowie Ersatzteile und Komponen- ten für CNC-Werkzeugmaschinen. DIHK/IHK Auf unserer Internetseite haben wir ein Prüfschema hinter- legt, welches den Umgang mit den Sanktionen erleichtert. Dieses und alle Informationen zu den Sanktionen finden Sie unter:  ihk.de/rhein-neckar/russland SCHWEIZ Elektronische Gestellungsmitteilung Aufgrund einer neuen rechtlichen Auslegung der EU-Kommission zur Gestellungsmitteilung hat das Bundesministerium der Finanzen einer Erleichterung zugestimmt. Wer Ware im Straßenverkehr aus der Schweiz in die Union verbringt, muss nun nicht mehr selbst die Bestätigung der Gestellung (Nachricht CUSCON) übermit- teln. Stattdessen kann diese durch das Grenzzollamt erfolgen, sofern eine Zollanmeldung vorliegt. Es gilt somit wieder die Regelung wie vor dem 1. Januar 2023. DIHK/IHK

Ab sofort können nun auch Unternehmen, Freibe- rufler, eingetragene Kaufleute und Personenver- einigungen die eZOLL-App nutzen – Voraussetzung ist ein Geschäftskundenkonto im Zoll-Portal sowie eine EORI-Nummer. Mit der App lassen sich IPK-Anmeldun- gen für Post- und Kuriersendungen bis 150 Euro einfach und flexibel abgeben – für Sendungen, die von der Deutschen Post an ein Binnenzollamt weitergeleitet wurden. Zoll/IHK

PEM Änderungen bei drei Ländern

Die EU-Kommission hat mitgeteilt, dass zwischen der EU und der Ukraine, Nordmazedonien und Moldawien seit 23. Mai 2025 der Status „CR“ gilt. Das bedeutet, das neben den alten Regeln jetzt auch die „Revised Rules“ Anwendung finden. EU/IHK

EU Einfuhrüberwachung gestartet

Die EU-Kommission will den europäischen Markt besser vor den indirekten Auswirkungen durch Handelsumlenkungen schützen. Diese entstehen, wenn eine erhebliche Menge an Waren, die aufgrund hoher Zölle und anderer Beschränkungen nicht auf andere Märkte gelangen können, in die EU umgeleitet werden. Hierfür wurde eine „Einfuhrüberwachungs-Taskforce“ eingerich- tet, um die Märkte und Industrien der EU zu schützen. Diese Gruppe hat die Aufgabe, sich mit den Herausforde- rungen der Handelsumlenkung zu befassen, insbesondere im Zuge der jüngsten Turbulenzen im globalen Handels- system. Die Arbeit der Task Force konzentriert sich auf die Bereitstellung zeitnaher und fundierter Erkenntnisse zur Unterstützung des Entscheidungsprozesses der Kommission. Es wurde bereits ein internes Dashboard entwickelt, das alle Einfuhren in die EU überwacht und durch statistische Analysen auch Produkte identifiziert, bei denen ein potenziell schädlicher Anstieg der Einfuh- ren zu verzeichnen ist. Die Taskforce, die sich auf den Zeitraum seit dem 1. Januar 2025 konzentriert, wird die Einfuhren und andere Indikatoren fortlaufend überwa- chen und die Ergebnisse regelmäßig online veröffentli- chen. EU/IHK

SÜDAFRIKA Keine Erhöhung der Einfuhrumsatzsteuer

Unabhängig von der Zollabgabe unterliegt jede Einfuhr der südafrikanischen Mehrwertsteuer (Value Added Tax/VAT), sofern die eingeführten Waren nicht von der Steuer ausgenommen sind. Der Normalsatz sollte in zwei Schritten erhöht werden, zum 1. Mai 2025 auf 15,5 Pro- zent und ab dem 1. April 2026 auf 16 Prozent. Diese Entscheidung wurde zurückgenommen, es bleibt beim Steuersatz von 15 Prozent. GTAI/IHK

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IHK Global Business 07/2025

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