IHK-Global Business Ausgabe 7/2025

ZOLL & AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT

IHK Global Business Impressum Herausgeber Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar Geschäftsbereich International L 1, 2, 68161 Mannheim www.ihk.de/rhein-neckar Redaktion Georg Müller (verantw.) Tel. 0621 1709-228 global-business@rhein-neckar.ihk24.de Erscheinungsweise monatlich (11 Ausgaben im Jahr) Redaktionsschluss

HYBRID-VERANSTALTUNG

USA Update: Zölle auf Stahl- und Aluminium

15. JULI 2025 Warenbegleitpapiere im Export Die Abwicklung von Exportgeschäf - ten erfordert die Kenntnis einer Vielzahl von Dokumenten. Nach einer Einführung in die Exportsystematik werden die allgemein notwendigen Exportdoku - mente vorgestellt und teilweise ausgefüllt. Gleichzeitig werden wichtige Hilfsmittel (Ausfüllanleitungen, Konsulats- und Mustervorschriften, einfache Programme für die Dokumentenerstellung und mehr) präsentiert. Das notwendige Rüstzeug wird Ihnen im Wesentlichen anhand praktischer Übungen vermittelt. Im Einzelnen werden behandelt: • Harmonisiertes System und Bedeutung der Warennummern • Ausfuhrverfahren, Ausfuhranmeldung, Internet-Zollanmeldung Plus IAA + • Einfuhrvorschriften der Bestimmungs- länder (Market Access Database) • Legalisierungsbestimmungen anderer Länder • Vorübergehende Verwendung mit Carnet ATA • Lieferantenerklärungen • Warenverkehrsbescheinigung EUR.1/ EUR-Med/Ursprungserklärungen • Warenverkehrsbescheinigung A.TR TERMIN UND UHRZEIT: Dienstag, 15. Juli 2025, 09:00 bis 16:30 Uhr TEILNAHMEENTGELT: 290 Euro für IHK-Mitglieder 435 Euro für Nichtmitglieder PROGRAMM UND ANMELDUNG ihk.de/rhein-neckar/ warenbegleitpapiere IHRE ANSPRECHPARTNERIN: Andrea Förster 0621 1709-164  andrea.foerster@rhein-neckar.ihk24.de

Seit dem 4. Juni 2025 fallen auf Stahl, Aluminium und deren Derivate ein Zollsatz von 50 Prozent bei der Einfuhr in die USA an. Als Derivate im Zollbereich werden Erzeugnisse bezeichnet, die aus einem Rohstoff oder Grundprodukt gewonnen wurden. Für das Vereinigte Königreich bleibt der Zollsatz vorerst bei 25 Prozent, vorbehalt- lich einer Überprüfung am 9. Juli 2025 im Rahmen des „US-UK Economic Prosperity Deal”. Zudem wurde für diese Produkte die Befreiung von reziproken Zöllen aufgehoben. Für Waren, die den Stahl- und Aluminiumzöllen gemäß Section 232 unterliegen, wird nun auch der Reziprokzoll (10 Prozent bis 9. Juli, dann 20 Prozent für die EU) auf alle Nicht-Stahl- und Nicht-Aluminium-Anteil erhoben. Zudem wurde klargestellt, dass Zölle, die auf derselben gesetzlichen Grundlage beruhen, nicht kumulativ angewendet werden sollen. Wo können die entsprechenden Zusatz- zölle eingesehen werden? Die Zusatzzölle können über den US- amerikanischen Zolltarif (HTSUS) recher- chiert werden. Im HTS finden Sie unter der Eingabe der Zolltarifnummer den Zollsatz. Die Fußnote unter „General“ gibt an, ob Zusatzzölle erhoben werden. Der Zusatz- zoll selbst ist dort leider nicht aufgeführt, sondern nur die Fundstelle in Kapitel 99. Alternativ kann die EU-Datenbank Access2Markets genutzt werden. DIHK/IHK

jeweils am 20. des Vormonats Gesamtherstellung, Verlag, Druck, Anzeigenservice Endriß + Prüfer Verlags-GmbH Ooser Bahnhofstr. 16 76532 Baden-Baden Tel. 07221 211917 verlag@endriss-pruefer.com www.endriss-pruefer.com Verlags-/Anzeigenleitung Andrea Albecker Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 47 vom Januar 2025 Satz, Layout .punto design Werbeagentur Bernhard Kück 69469 Weinheim www.puntodesign.de

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