EUROPA
POLEN EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz teilweise umgesetzt
Polen hat erste Verpflichtungen aus der europäischen Richtlinie zu Lohntransparenz umgesetzt. Anfang Mai verabschiedete der polnische Sejm ein Gesetz zur Änderung des Arbeits- gesetzbuches. Mit der Einführung des neuen Artikels 183 ca wird eine Informa- tionspflicht zur Entgelttransparenz des Arbeitgebers bereits im Bewerbungssta- dium begründet. Mit der Novelle des Arbeitsgesetz- buches müssen Arbeitgeber folgendes beachten: • jede Stellenausschreibung muss das Gehalt enthalten beziehungsweise die Gehaltsspannen; • der Arbeitgeber darf von den Be- werbenden keine Informationen über ihr Entgelt aus dem vorherigen Arbeitsverhältnis erfragen; • die Arbeitnehmer können sich an den Arbeitgeber wenden, um Informationen über die Vergütung anderer Personen zu erhalten, die eine gleichwertige Arbeit leisten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die- se Anfragen innerhalb von 14 Tagen zu beantworten.
Die neuen Regelungen sollen sechs Monate nach ihrer Veröffentlichung im Gesetzblatt, also frühestens Ende 2025, in Kraft treten. Daher können sich die Arbeitgeber gut auf die kom- menden arbeitsrechtlichen Änderun- gen vorbereiten. Wenn die neuen Vorschriften nicht eingehalten werden oder die Vergü- tung in Stellenanzeigen nicht offen-
Entgelttransparenz wird in Polen gesetz- licher Standard: Diese ist bereits im Bewer- bungsverfahren bei der Einstellung neuer Mitarbeiter zu beachten.
gelegt wird, dann drohen Geldstrafen. Eine Geldstrafe kann von 1.000 Złoty (rund 235 Euro) bis 30.000 Złoty (rund 7.069 Euro) reichen. GTAI/IHK
POLEN Förderung für emissionsfreie Lkw
Emissionen im Transportverkehr zu senken. Die Gelder stammen aus dem europäischen Modernisierungsfonds. Elektrisch betriebene Lkw gehören auf Polens Straßen zur absoluten Aus- nahme. Unter allen zwischen Januar und April 2025 verkauften neuen Lkw hatten nur 0,4 Prozent einen batterie- elektrischen Antrieb. GTAI/IHK Anträge können online auf der Website des Umweltfonds NFOŚiGW gestellt werden:
bis 12 Tonnen) und N3 (über 12 Ton- nen). Die maximalen Fördersummen betragen: • 95.200 Euro für Fahrzeuge der Klasse N2 • 178.600 Euro für Fahrzeuge der Klasse N3 Die tatsächliche Förderhöhe hängt von der Unternehmensgröße ab. Kleine Unternehmen können bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten geltend machen, mittlere Unter- nehmen bis zu 50 Prozent und große Unternehmen bis zu 30 Prozent. Ziel des Programms ist es, die
Polens staatlicher Umweltfonds NFOŚiGW stellt rund 476 Mil- lionen Euro für ein Förderprogramm zur Verfügung. Es unterstützt in Polen registrierte Unternehmen beim Kauf oder Leasing emissionsfreier Lkw. Das Programm startete zum 30. Mai 2025 und läuft bis Mitte 2029, oder bis das Budget aufgebraucht ist. Auch polnische Tochtergesellschaften internationaler Firmen können die Prämie in Anspruch nehmen. Gefördert werden neue batterie- elektrische und wasserstoffbetriebene Nutzfahrzeuge der Klassen N2 (3,5
gwd.nfosigw.gov.pl
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IHK Global Business 07/2025
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