01 | 2025 IHK Global Business
RECHT IM AUSLANDSGESCHÄFT Steuern, Löhne, Visa & Co. – Was ist neu 2025? SEITE 4
GROSSBRITANNIEN Lage für Automobilindustrie verschärft sich SEITE 8
EU Löhne und Produktivität gestiegen SEITE 10
EDITORIAL
Liebe Leserinnen und Leser, „… jedem Anfang wohnt ein Zauber inne“, heißt es in einem Gedicht von Hermann Hesse. So hat auch der Jahresanfang für viele eine nahezu mystische Bedeutung. Was wird das neue Jahr bringen? Vieles ist noch ungewiss. US-Präsident Trump, politische Instabilität in Europa und anhaltende Kriege tragen leider nicht zu mehr Gewissheit bei. Doch ungewiss heißt nicht unbedingt schlechter. Das Gute kommt oft plötzlich und unverhofft – wie von Zauberhand. Warum nicht auch in diesem Jahr? Eine Zauberhand wünscht man sich auch für das Exportgeschäft. In den ersten drei Quarta- len 2024 gingen die Exporte aus Baden-Würt- temberg um 3,1 Prozent zurück. Ein kleiner Hoffnungsschimmer: Die Exportmenge ist leicht gestiegen. Zudem konnten die Ausfuh- ren in wichtige Märkte wie UK, Polen und die Schweiz, aber auch nach Afrika deutlich zule- gen. Wo sich aktuell Chancen bieten, erfahren Sie in unseren Länderrubriken. Ganz ohne Zauberei geht das neue Jahr für viele damit los, sich zunächst über die zahlreichen rechtlichen Änderungen im Aus- land zu informieren. Um Ihnen die Suche zu erleichtern, haben wir einige Neuerungen in wichtigen Ländern in unserem Titelthema für Sie zusammengestellt. Weitere finden Sie auch in der Zollrubrik. Schauen Sie doch mal rein! Und schon ein- mal vorab: Wenn auch manche Regelung für Katerstimmung sorgen dürfte, es gibt auch Erleichterungen – etwa bei der Einreise nach China. Ihnen allen einen guten Start und viel Erfolg im neuen Jahr 2025! Herzlichst Ihr
12 USA:
Neue Recyclingmethoden gefragt
13 Indien:
Konsumverhalten im Wandel
Georg Müller Chefredakteur
14 Malaysia:
Änderungen im Datenschutzrecht
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INHALT
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International
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MENA/AFRIKA
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16 Marokko St abiler Partner für deutsche Firmen 16 VAE Di versifizierung der Wirtschaft schreitet voran
TITELTHEMA
#GemeinsamWeltweit #ihkrheinneckar
4 Recht im Auslandsgeschäft St euern, Löhne, Visa & Co. – Was ist neu 2025?
ZOLL & RECHT
DIE ZAHL
EUROPA
18 Lieferantenerklärungen Was ändert sich 2025? 18 AMV-Meldungen Meldefreigrenzen werden angehoben 18 Zoll Merkblatt Zollanmeldungen 18 ATLAS ABD und AGV in neuem Layout 18 EU En twaldungsverordnung endgültig verschoben 18 Großbritannien Ab kommen an HS 2022 angepasst 19 USA Ab lehnung von ungenauen Warenbeschreibungen 19 Hybrid-Veranstaltung Ausfuhr – Zollabwicklung leicht gemacht
8 Großbritannien La ge für Automobilindustrie
48 PROZENT der deutschen Unternehmen im Ausland weltweit erwarten eine Verbesserung ihrer Geschäftslage in diesem Jahr. Lediglich 10 Prozent gehen von einer Verschlechterung aus. QUELLE: AHK WORLD BUSINESS OUTLOOK, HERBST 2024
verschärft sich 9 Norwegen Ei nführung von CBAM ab 2026 9 Niederlande Ge schäftsanbahnungsreise: Niederlande H 2 -Pipeline-Ertüchtigung 10 EU Löhne und Produktivität gestiegen
AMERIKAS
11 Kanada Markt für Cybersicherheit wächst 11 USA Ve ranstaltung: Aktuelle Rechts- und Steuerfragen im USA-Geschäft Neue Recyclingmethoden gefragt
O-TON DES MONATS
„Ob Lithium, kritische Roh- stoffe oder Wasserstoff: Wir brauchen Lateinamerika, und wir brauchen insbeson- dere den größten gemeinsa- men Wirtschaftsraum, den Mercosur.“ Ingo Kramer, Vorsitzender der Latein- amerika Initiative der Deutschen Wirtschaft (LAV) anlässlich der Unter - zeichnung des EU-Mercosur-Abkom - men am 6. Dezember 2024.
RUBRIKEN
17 Veranstaltungen 19 Impressum
ASIEN-PAZIFIK
13 Indien Konsumverhalten im Wandel We binar-Reihe: Export nach Indien – Waren und Dienstleistungen 14 Malaysia Änderungen im Datenschutzrecht 15 Taiwan CO2-Abgabe kommt 2026
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RECHT IM AUSLANDSGESCHÄFT
Up-to-date bleiben: Zum Jahresanfang gibt es in vielen Ländern recht- liche Änderungen. Es ist wichtig, sich auf den aktuellen Stand zu bringen.
Steuern, Löhne, Visa & Co. – Was ist neu 2025?
Wir haben uns für Sie zwischen den Jahren auf eine kleine Weltreise begeben und unterwegs einige rechtliche Änderungen eingesammelt, die für Ihr Auslandsgeschäft relevant sein könnten.
CHINA Visafreie Einreise für Kurzaufenthalte verlängert
INDIEN Zertifizierungspflicht für neue Produkte
Staatsangehörige aus Deutschland und weiterer ausgewählter Länder können seit 1. Dezember 2023 für Kurzaufenthalte zu geschäftlichen Zwecken ohne Visum nach China einreisen. Diese Regelung war zunächst bis 30. November 2024 befristet und auf eine Aufenthalts- dauer von 15 Tagen begrenzt. Die Befreiung von der Visumpflicht wurde nun bis 31. Dezember 2025 verlängert und die Dauer des möglichen Aufenthalts auf 30 Tage angehoben.
Die indische Zertifizierungsbehörde Bureau of Indian Standards (BIS) erweitert kontinuierlich die Liste der zertifizierungspflichtigen Produkte. Ab 1. Januar 2025 fallen unter anderem eine Reihe von Scharnieren, ab Mitte Februar Holzprodukte, wie Spannplatten und Sperrholz und ab 20. März 2025 weitere Schrauben unter die Zertifizierungspflicht. Bei diesen Produkten ist neben der Produktprüfung auch eine Werksauditierung not- wendig.
Mehr Informationen unter: ihk.de/rhein-neckar/china-kurzaufenthalt
Näheres zur BIS-Zertifizierung: ihk.de/rhein-neckar/indien-bis-zertifizierung
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RECHT IM AUSLANDSGESCHÄFT
ESTLAND Einkommens- und Mehrwertsteuersatz steigen weiter Am 1. Januar 2025 hat Estland den Einkommen- steuersatz für natürliche Personen von 20 auf 22 Prozent erhöht, 2026 wird er weiter auf 24 Prozent erhöht. Der Normalsatz der Mehrwertsteuer wird bereits zum 1. Juli 2025 von 22 auf 24 Prozent erhöht, nachdem er erst im letzten Jahr von 20 auf 22 Prozent erhöht wurde. FRANKREICH Inverkehrbringen gewerblicher Verpackungen Seit 1. Januar 2025 gilt auch für viele von gewerb- lichen Nutzern verwendete Verpackungen die Erweiterte Herstellerverantwortung (responsablité élargie du producteur = ERP). Die ERP gilt zum Beispiel neu für wiederverwendbare Verpackungen wie Fässer, Paletten, Holz- und Plastikkisten. Unternehmen, die diese Verpackungen in Verkehr bringen, tragen nun die gesetzliche Verantwortung für Rücknahme und Recycling dieser Verpackungen. Gesetzliche Grundlage ist der Article L541-10-1 des französischen Umweltgesetz- buches. GROSSBRITANNIEN Elektronischer Einreise-Antrag wird Pflicht Ab dem 2. April 2025 wird auch für EU-Bürger für visafreie Einreisen in das Vereinigte Königreich eine elektronische Reisegenehmigung zur Pflicht (ETA = Electronic Travel Authorisation). Diese Regelung betrifft sowohl Touristen als auch Geschäftsreisende, die keine Visa benötigen. Die ETA ist eine digitale Genehmigung, die vor der Reise beantragt werden muss. Der Antragsprozess wird über die ETA-App oder die offizielle Website der britischen Regierung durchgeführt. Der Antrag sollte mindestens 72 Stunden vor der geplanten Abreise gestellt werden, um sicherzustellen, dass die Genehmigung rechtzeitig erteilt wird. Die Kosten für die ETA betragen 10 Pfund Sterling pro Antrag. Nach der Genehmigung ist die ETA zwei Jahre gültig oder bis der Reisepass des Antragstellers abläuft, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt. Näheres und Links zur ETA-App: gov.uk/guidance/apply-for-an-electronic-travel- authorisation-eta
ITALIEN Alpentransit über den Brenner eingeschränkt
Seit dem 1. Januar 2025 ist der Verkehr über die Luegbrücke stark eingeschränkt und damit der Alpentransit von Süddeutschland durch Tirol nach Norditalien. Die Luegbrücke ist nur noch einspurig in beide Fahrtrichtungen befahrbar. An Tagen mit erhöhtem Verkehrsaufkommen wird eine temporäre Zweispurigkeit durch eine besondere und innovative Verkehrsführung mittels Kreuzen des Verkehrs eingerichtet. Die Zweispurigkeit soll an rund 170 Tagen in Richtung Brenner (Süden) und an rund 160 Tagen in Richtung Innsbruck (Norden) möglich sein. An diesen Tagen wird der Schwerverkehr mit über 3,5 Tonnen auf die linke Spur geleitet. So ist die größte Last zentriert auf der Brücke unterwegs. Der Pkw-Verkehr kann an diesen Tagen beide Spuren befahren. An etwa 15 Tagen wird 2025 ein komplettes Lkw-Fahrverbot gelten. Diese Situation wird bis mindestens 2027 anhalten.
Näheres:
asfinag.at/luegbruecke
TUNESIEN Reisepass für die Einreise
Deutsche Staatsbürger können seit dem 1. Januar 2025 nur noch mit einem mindestens noch sechs Monate gültigen Reisepass nach Tunesien einreisen. Der Personalausweis reicht zur Einreise nicht mehr aus.
Trotz Visumfreiheit: Wer nach Großbritannien einreisen möchte, muss sich dies künftig vorab elektronisch genehmigen lassen.
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RECHT IM AUSLANDSGESCHÄFT
NIEDERLANDE Barzahlungen nur noch bis 3.000 Euro Ab dem 31. März 2025 dürfen Gewerbetreibende in den Niederlanden nur noch Barzahlungen bis maximal 3.000 Euro vornehmen. Die Stückelung eines höheren Kaufbetrags in mehrere kleinere Zahlungsbeträge sind dann ebenfalls verboten. Näheres: business.gov.nl/amendment/ban-cash-payments- over-3000-euros
NIEDERLANDE ICE-Direktverbindung
Überwachung von Straßentransporten in Rumänien: Ohne UIT- Nummer drohen bald Strafen. Eine Registrierung sollte jetzt schon erfolgen.
Bereits seit dem 15. Dezember 2024 sind auch Geschäftsreisen nach Amsterdam umsteigefrei per ICE-Direktverbindung ab Mannheim um 19:21 Uhr und Ankunft in Amsterdam um 23:29 Uhr möglich. Retour startet der ICE in Amsterdam um 8:30 Uhr. Er erreicht Mannheim um 12:39 Uhr.
RUMÄNIEN Schonfrist im Straßentransport endet
SLOWAKEI Sätze für Mehrwert- und Körperschaftssteuer steigen
Noch bis zum 31. März 2025 verzichtet Rumänien auf Strafen bei Verstößen gegen das elektronische System zur Überwachung von Straßentransporten „RO e-Transport“ für Unternehmen, die als Authorised Economic Operator (AEO) zertifiziert sind. Es empfiehlt sich dennoch, bereits jetzt die UIT-Nummer bei dem rumänischen Geschäftspartner vor dem Warentransport einzufordern, weil lediglich die Sanktionierung teilweise verschoben wurde, aber nicht die Registrierungspflicht. Die Registrierungspflicht liegt bei dem in Rumänien steuerpflichtigen Unternehmen, das die Ware ein- oder ausführt. Über das System RO e-Transport müssen die Wa- ren angemeldet und eine UIT-Nummer beantragt werden. Die UIT-Nummer kann maximal drei Tage vor dem Trans- port beantragt werden und muss allen Beteiligten, CMR, Spediteur, Käufer/ Verkäufer, Händler vor Warenversand mitgeteilt werden. Bei innergemeinschaftlichen Lieferun- gen ist sie maximal 15 Tage gültig. Änderungen müssen vor Grenzübertritt im System aktualisiert werden. Die Registrierungspflicht gilt grundsätzlich für alle Pro- duktlieferungen im Straßenverkehr mit Fahrzeugen ab 2,5 Tonnen zugelassenem Gesamtgewicht sowie bei Vor- liegen einer der beiden Eckdaten: Fracht über 500 Kilo- gramm Bruttogewicht und Warenwert von mehr als 10.000 Lei (rund 2.000 Euro). Ausgenommen von der Registrierungspflicht sind Kurierdienste durch zugelassene Postdienstleister in Postpaketen mit einem Höchstgewicht von 31,5 Kilogramm.
Zum 1. Januar 2025 wurde der allgemeine Mehrwert- steuersatz in der Slowakei um drei Prozentpunkte auf nun 23 Prozent erhöht. Zudem wurde der erste ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 10 Prozent auf 19 Prozent erhöht. Der zweite ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 5 Prozent blieb unverändert. Günstiger wurde es für Medikamente, einige Grundnahrungsmittel, Hotelübernachtungen und Restaurantbesuche. Für sie sank der Mehrwertsteuersatz von 10 auf 5 Prozent. Für Strom reduzierte sich die Mehrwertsteuer von 20 auf 19 Prozent. Änderungen gab es auch bei der Körperschaftssteuer. Ab zu versteuernden Einnahmen (Erträgen) von 5 Millio- nen Euro wurde der Körperschaftssteuersatz von 21 Pro- zent auf 24 Prozent erhöht. Bei Erträgen bis 100.000 Euro liegt der Steuersatz bei 10 Prozent, zwischen 100.000 bis 5 Millionen Euro bei 21 Prozent.
DISCLAIMER
Die Welt dreht sich zurzeit sehr schnell. Wir bitten des - halb um Verständnis, falls einzelne Änderungen durch die jeweiligen Gesetzgeber erneut verändert werden und sich der rechtliche Rahmen für Auslandsgeschäfte teils doch anders als hier dargestellt in den nächsten Monaten dar - stellen werden.
Näheres: ihk.de/rhein-neckar/rumaenien-uit-nummer
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RECHT IM AUSLANDSGESCHÄFT
ÖSTERREICH Mehrwertsteuer- Kleinunternehmerregelung
USA Neue gesetzliche Mindestlöhne
Zahlreiche US-Bundesstaaten erhöhten zum 1. Jan- uar 2025 ihre gesetzlichen Mindestlöhne. Arbeitge- ber in Kalifornien müssen ihren Mitarbeitenden künftig 16,50 US-Dollar in der Stunde zahlen. Der höchste gesetzliche Mindestlohn auf Bundesstaatenebene hat weiter Washington, D.C. mit 17,50 US-Dollar zum Jahres- anfang. Noch höhere gesetzliche Mindestlöhne schreiben insbesondere einzelne kalifornische Counties Arbeitge- bern vor. Den landesweit wohl höchsten gesetzlichen Mindestlohn haben Arbeitgeber in City of West Hollywood zu beachten. Der dortige gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2025 19,65 US-Dollar pro Stunde.
Seit dem 1. Januar 2025 gilt für in Österreich ansässige Unternehmen, dass sie in Österreich von der Umsatzsteuer befreit, sofern ihr Jahresumsatz 55.000 Euro nicht überschreitet. Bislang lag diese Grenze bereits bei 35.000 Euro jährlich. Es greift dann die Kleinunternehmerregelung. Das Unternehmen muss keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen und somit auch keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Außerdem muss das Unternehmen keine Umsatzsteuervoranmeldung oder Jahreserklärung abgeben. Da es sich um eine unechte Steuerbefreiung handelt, steht dem Unternehmen jedoch auch kein Vorsteuerabzug zu. Soll diese Kleinunterneh- merregelung nicht in Anspruch genommen werden, muss die Option zur Steuerpflicht ausgeübt werden. Näheres: usp.gv.at/news/steuerrechtliche_aenderungen_ ab_2025.html
GLOBAL Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
Sie vermissen an dieser Stelle zoll- und außenwirt- schaftsrechtliche Änderungen? Dazu empfehlen wir
Ihnen den Titel unserer Dezember-Ausgabe. Sie ist weiterhin per E-Paper abrufbereit:
SCHWEIZ Jährliche Abrechnung der Mehrwertsteuer
online.flippingbook.com/view/78297011
Bisher konnten Unternehmen in der Schweiz die Mehrwertsteuer vierteljährlich, halbjährlich oder monatlich gegenüber der Eidgenössischen Steuerverwal- tung abrechnen. Seit dem 1. Januar 2025 dürfen Unter- nehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 5,005 Millionen Schweizer Franken auf Antrag hin die Mehrwertsteuer auch jährlich abrechnen. Damit bereits für das Jahr 2025 jährlich abgerechnet werden darf, muss der Antrag bis spätestens am 28. Februar 2025 eingereicht werden.
Noch mehr Informationen zu den zoll- und außenwirt- schaftlichen Änderungen 2024/25 liefern wir Ihrem Team und Ihnen gerne auch wie gewohnt strukturiert und umfassend per Webinar, Präsenzseminar in Mosbach oder Hybridveranstaltung in Mannheim.
Alle Termine und Näheres: ihk.de/rhein-neckar/export-seminare
USA Neue Datenschutzgesetze
Ihr Team International bei der IHK Rhein-Neckar
In den USA besteht kein einheitliches Datenschutz- gesetz. Immer mehr US-Bundesstaaten erlassen jedoch Datenschutzgesetze. Zum 1. Januar 2025 treten Datenschutzgesetze in Delaware, Iowa, Nebraska und New Hampshire in Kraft, zum 15. Januar in New Jersey, zum 1. Juli in Tennessee, zum 31. Juli in Minnesota, zum 1. Oktober in Maryland. Bislang bestehen bereits einzel- staatliche Datenschutzgesetze unter anderem in Colorado, Connecticut, Florida, Kalifornien, Oregon, Texas, Utah und Virginia. Eine Erstübersicht zu den jeweiligen Datenschutzgesetzen ist abrufbar unter: ihk.de/rhein-neckar/usa-datenschutz
Für alle weiteren Fragen zu rechtlichen Änderungen in den verschiedenen Regionen und Ländern stehen wir Ihnen mit unserem Know-how gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns an – per Telefon oder E-Mail.
Unsere Kontaktdaten finden Sie unter:
ihk.de/rhein-neckar/international/ansprechpartner- international-930834?shortUrl=%2Fteam- international
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EUROPA
GROSSBRITANNIEN Lage für Automobilindustrie verschärft sich
Die britische Regierung plant das Verkaufsverbot für Ver- brenner-Pkw auf 2030 vorzuziehen. Die Automobilindustrie schlägt Alarm. In der britischen Automobilindustrie herrscht Unruhe. Grund dafür ist eine Verschärfung des sogenannten Zero Emission Vehicle Mandats (ZEV-Man- dat), welches noch unter der konser- vativen Vorgängerregierung von Rishi Sunak gesetzlich verankert wurde. Die neue Labour-Regierung plant, dass darin enthaltene Verkaufsverbot für Verbrenner-Fahrzeuge um fünf Jahre auf 2030 vorzuziehen. Laut dem ZEV-Mandat dürfen ab 2035 keine neuen Pkw und Trans- porter mit Verbrennungsmotor mehr verkauft werden. Bis dann müssen die Hersteller bestimmte Verkaufs- quoten für Elektroautos erfüllen, die erstmals für das Jahr 2024 einge- führt wurden und jährlich angeho- ben werden. Für 2024 liegt die Quote
für emissionsfreie Fahrzeugen bei 22 Prozent. Elektromobiler Wandel stockt Bereits seit Mitte 2022 gibt es keine staatlichen Kaufprämien mehr für Elektroautos. Außerdem schreitet die Transformation der Automobilpro- duktion zu langsam voran. Dringend benötigte Projekte für Gigafactories zur Batterieproduktion entwickeln sich zu langsam. Von den großem Pkw-Herstellern bauen bisher nur Nissan und Jaguar Land Rover lo- kale Produktionsstätten für Elektro- autobatterien, während BMW seine Batterien für die Mini-Produktion importiert. Hinzu kommt, dass mehrere Bran- chenunternehmen Entlassungen angekündigt haben. Der europäische Autoproduzent Stellantis verkündete Ende November 2024, seine Produk- tionsanlage in Luton mit circa 1.100
Beschäftigten zu schließen. Auch der amerikanische Hersteller Ford will 800 Arbeitsplätze im Vereinigten Königreich streichen. Branchenverband warnt vor Kosteneskalation Der britische Automobilverband SMMT weist darauf hin, dass die Branche in diesem Jahr bereits Ra- batte im Wert von etwa 4,8 Milliar- den Euro gewähren musste, um den Verkauf anzukurbeln. Die finanzielle Belastung der britischen Automobil- industrie würde sich so auf rund 7 Milliarden Euro im Jahr 2024 sum- mieren. Auch die Pkw-Produktion geht seit Jahren zurück. In den ersten neun Monaten 2024 sank die Produktion um rund 10 Prozent. Etwa 79 Prozent der britischen Pkw-Produktion geht in den Export, davon 60 Prozent in die EU. Deren Zollgrenze stellt einen strategischen Nachteil für die briti- sche Automobilindustrie dar. Übergangsregelung im Freihandels- abkommen läuft Ende 2026 ab Im britisch-europäischen Handels- abkommen läuft schon Ende 2026 eine entscheidende Frist zum zollfrei- en Export von Elektroautos aus. Dann verschärfen sich die Ursprungsregeln für Elektroautos und Batterien. Wenn die britische Automobilindustrie bis dahin nicht genug Wertschöpfung vor Ort für Batterien erzielt, könnten bei der Ausfuhr von Elektroautos in die EU Zölle von 10 Prozent anfallen. Ursprünglich sollten die strengeren Regeln bereits 2024 in Kraft treten. Durch Verhandlungen zwischen der EU und der britischen Regierung wurde die Frist jedoch Ende 2023 in letzter Minute verschoben. GTAI/IHK
Nissan ist der größte Pkw-Hersteller im Vereinigten Königreich Produktionsvolumen in Tausend Stück in 2023
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Nissan
Land Rover
BMW
Toyota
Jaguar
QUELLE: SMMT 2024
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EUROPA
NORWEGEN Einführung von CBAM ab 2026
Norwegen wird sich ab 2026 am CO2-Grenzaus- gleichsmechanismus (carbon border adjustment mechanism, CBAM) der EU beteiligen. Das hat die norwe- gische Regierung im Rahmen der Beratungen zum Haus- halt 2025 bekannt gegeben. Die Umsetzung der CBAM- Verordnung erfolgt als freiwillige Zusammenarbeit zwischen Norwegen und der EU. Norwegen ist kein EU-Mitgliedsstaat. Das Land gehört zwar zum Europäi- schen Wirtschaftsraum (EWR) und ist damit Teil des Binnenmarktes, es beteiligt sich jedoch nicht an der gemeinsamen Handelspolitik. Das Europäische Emissionshandelssystem (ETS) hat das Ziel, durch die Bepreisung von Emissionen klimafreund- liche Produktionsprozesse zu fördern und so Emissionen zu reduzieren. Energieintensive Branchen müssen für einen steigenden Anteil ihrer Produktion ETS-Zertifikate erwerben. Die Einführung des CBAMs soll für faire Wett- bewerbsbedingungen zwischen EU-Produzenten und Im- porteuren sorgen, indem auch für Importe ein Emissions- preis eingeführt wird. Norwegen nimmt am Europäischen Emissionshandel teil. Deswegen sind Einfuhren aus Norwegen in die EU von der CBAM-Verordnung ausgenommen. Ohne eine Teilnahme am CBAM sind norwegische Hersteller jedoch im Nachteil gegenüber norwegischen Importeuren, die keine Kosten für die Emissionen ihrer eingeführten Waren tragen müssen. Die Regierung hat noch keine zuständige Behörde be-
nannt, stellt aber sowohl der norwegischen Umweltagentur als auch der Steuerverwaltung Mittel für die Vorbereitung der Umsetzung zur Verfügung. Weitere Details zur Einfüh- rung, beispielsweise zum Zeitplan, gibt es noch nicht. GTAI/IHK
Norwegen beteiligt sich am EU-CBAM, um Wettbewerbs- verzerrungen für energieinten- sive Unternehmen im eigenen Land gegenüber Importeuren zu verhindern.
GESCHÄFTSANBAHNUNGSREISE
10. BIS 12. MÄRZ 2025 Niederlande H 2 -Pipeline-Ertüchtigung
TEILNAHMEENTGELT: 990 Euro zzgl. MwSt. WEITERE INFORMATION, PROGRAMM UND ANMELDUNG: ihk-exportakademie.de/Kurse/aussenwirtschaftliche_ massnahme/5864 ANMELDESCHLUSS: 24. Januar 2025 IHR ANSPRECHPARTNER: Mirza Karahodža 0621 1709-142 mirza.karahodza@rhein-neckar.ihk24.de
Gemeinsam mit den baden-württembergi - schen IHKs und der AHK Niederlande organi - sieren wir eine Geschäftsanbahnungsreise für Zulieferer im Bereich der Wasserstoff-Pipeline- Ertüchtigung nach Groningen, Amsterdam und Rotterdam. Ziel ist es, Unternehmen aus Baden-Württemberg beim Erschließen von Geschäftspotenzialen zu unterstützen. Die Reise bietet Einblicke in zahlreiche Projekte, mit besonderem Fokus auf Branchenführer wie Gasunie, Vatenfall und Tata Steel. Durch Firmen - besuche und B2B-Gespräche haben Sie die Mög - lichkeit, sich mit internationalen Größen und deren Zulieferern zu vernetzen. Interessiert?
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EUROPA
EUROPÄISCHE UNION Löhne und Produktivität gestiegen
Zwar hat Irland von 2014 bis 2023 dank exportorientierter ausländi- scher Investoren die stärkste Ver- besserung der Arbeitsproduktivität je Beschäftigten in Bezug auf den EU-Durchschnitt verzeichnet. Es folgen jedoch Rumänien, Bulga- rien, Polen, Lettland, Litauen und Tschechien. In Italien und Malta waren die Löhne 2023 geringer als in der Ge- samt-EU, die Arbeitsproduktivität hingegen höher. In Litauen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien und Tschechien lag die Arbeitspro- duktivität 2023 bei 80 Prozent bis 90 Prozent des EU-Durchschnitts. Gleichzeitig lagen die Bruttostun- denlöhne in Portugal und Tsche- chien bei unter 60 Prozent, in Litauen und Polen bei unter 50 Prozent und in Rumänien nur bei 35 Prozent des EU-Mittel-
Zwischen 2020 und 2023 sind die Bruttostundenlöhne EU-weit um nominal 12 Prozent gestiegen. Im zweiten Quartal 2024 legten die Arbeitslöhne um weitere 5,1 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal zu. Der Anstieg der Lohnnebenkosten lag bei 5,4 Prozent. Die Steigerungen sind hauptsächlich auf den Inflationsaus- gleich zurückzuführen, denn die Reallöhne waren 2022 um 2,5 Prozent und 2023 um 0,6 Prozent gesunken. Selbst in Ländern, in denen Stellen aufgrund der schwächelnden Kon- junktur abgebaut werden, bleibt der Lohndruck insgesamt bestehen – auch, weil es aufgrund des demografischen Wandels immer weniger verfügbare Arbeitskräfte gibt. In vielen Hochlohn- ländern gab es in den letzten Jahren indessen eine stärkere Zurückhaltung bei der Lohnentwicklung. In Hauptstädten sind die Löhne meistens höher Wenig überraschend sind die Löhne in den Hauptstädten und ihrem Umland im nationalen Vergleich am höchsten. Dies liegt unter anderem daran, dass sich hier viele große, internationale und damit finanzstarke Unternehmen, Banken und Versiche- rer niedergelassen haben. Allerdings sind im europäischen Vergleich die Lohnunterschiede zwischen Haupt- stadt und den anderen Regionen mal größer und mal kleiner. So haben die nordischen Länder Schweden, Däne- mark und Finnland nur geringe regio- nale Lohnunterschiede. Grund ist die dort charakteristische starke Tarifbin- dung. Die Tarifverträge werden alle zwei bis drei Jahre neu verhandelt. Arbeitsproduktivität steigt Auch die Arbeitsproduktivität hat sich in Mitgliedsstaaten mit einem unterdurchschnittlichen Aus- gangsniveau dem EU-Mittelwert in den letzten Jahren angenähert.
wertes. Das mit 29 Prozent des EU-Niveaus niedrigste Lohnniveau verzeichnet Bulgarien, wo die Arbeitsproduktivität 2023 mit 57 Prozent des EU-Schnitts eben- falls deutlich höher war. In Deutschland war die in einer Arbeitsstunde geschaffene Brutto- wertschöpfung 2022 im Schnitt um 20,80 Euro höher als der dafür gezahlte Bruttostundenlohn. Da- mit lag Deutschland in der EU auf Rang zehn. Eine noch höhere Dif- ferenz zugunsten der Bruttowert- schöpfung hatten Irland, Belgien, Dänemark, Luxemburg, Schweden, die Niederlande, Österreich, Finn- land und Italien. Eine um weniger als 10 Euro höhere Bruttowert- schöpfung hatten Ungarn, Litau- en, Lettland, Estland, Bulgarien, Portugal, Rumänien, Griechenland Slowenien und Kroatien. GTAI/IHK
Löhne ziehen weiter an Bruttostundenlöhne in den
EU-Staaten im Durchschnitt der Privatwirtschaft laut Labour Cost Index 2024 in Euro und Veränderung zum Vorjahr in Prozent
Schweden 38,90 (+3,2)
< 20 20-30 30-40 >_ 40
Finnland 37,10 (+2,7)
Estland 18,30 (+4,4)
Litauen 14,70 (+6,5) Lettland 13,50 (+4,5)
Irland 40,20 (+3,8)
Dänemark 48,10 (+4,1)
Niederlande 43,30 (+4,7) Luxemburg 53,90 (+3,4)
Polen 14,50 (+5,9)
Deutschland 41,30 (+3,1)
Belgien 47,10 (+2,9)
Tschechien 18,00 (+6,5)
Slowakei 17,20 (+5,8)
Österreich 40,90 (+3,2)
Rumänien 11,00 (+9,9)
Frankreich 42,20 (+2,3)
Slowenien 15,50 (+5,6)
Kroatien 14,40 (+4,8)
Italien 29,80 (+3,0)
Bulgarien 9,30 (+10,9)
Portugal 17,00 (+3,6)
Griechenland 15,70 (+3,2)
Spanien 24,60 (+3,1)
Zypern 20,10 (+3,0)
Malta 18,20 (+4,1)
QUELLE: EUROSTAT 2024, EUROPÄISCHE KOMMISSION 2024
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AMERIKAS
KANADA Markt für Cybersicherheit wächst
In den vergangenen zehn Jahren hat die Zahl der Cyberangriffe auf kanadische Unternehmen stark zugenommen. Laut einer Umfrage der Fachzeitschrift Plant Magazine von Juni 2024 sind zwei Drittel schon einmal Opfer einer Cyberattacke geworden. Nur 61 Prozent der Firmen nutzen eine Cybersicherheitsinfra- struktur, zu der unter anderem Firewalls, Antivirenprogramme, VPN und sicheres Wi-Fi zählen. Für die Behebung von Cyberscha- densfällen gaben die Unternehmen 2023 etwa 860 Millionen US-Dollar (US$) aus, so das kanadische Statis- tikamt. Der Bedarf an Cybersecurity in Kanada ist daher groß. Zumal sich die Angriffsarten weiterentwi- ckeln und technologische Innovati- onen wie künstliche Intelligenz (KI) sowie Blockchain neue Einfallstore bilden. Kanadas Cybersecurity-Markt ist hart umkämpft. Zu den lokalen Branchengrößen zählen Firmen wie BlackBerry, Magnet Forensics und eSentire. Viele Unternehmen nutzen indes die globale Cloud-Infrastruk- tur von US-Konzernen, sodass vor allem Akteure wie Cisco Systems, IBM, Microsoft und ProofPoint den Markt dominieren. Besonders die
Hoher Bedarf an IT-Sicher- heitslösungen: Deutsche Anbieter können besonders bei mittelständischen Ab- nehmern punkten.
Cybersicherheit in der Cloud hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Angesichts der Marktmacht der US-Konzerne suchen deutsche An- bieter ihre Chancen in Kanada vor allem bei Unternehmen und Ein- richtungen, die hohe Sicherheits- anforderungen haben, die globale Cloud der US-Technologieriesen jedoch meiden möchten. Deutsche Firmen sind stärker auf Daten- schutz fokussiert und bieten Aut- hentifizierungs- und Verschlüsse- lungstechnologien an. Nutzer sollen dadurch ihre digitalen Identitäten
kontrollieren können, ohne hierfür auf eine zentrale Stelle wie Amazon, Google oder Microsoft angewiesen zu sein. Da die deutsche Unternehmens- landschaft im Bereich IT-Sicherheit mittelständisch geprägt ist, fehlt oft Personal, um global agierende Großkunden bedienen zu können. Somit konzentrieren sich deutsche Anbieter in der Regel auf kleinere Abnehmer. Ihre potenziellen Kunden in Kanada sind Banken, Versicherun- gen und Krankenhäuser, aber auch grundsätzlich kleine und mittelstän- dische Unternehmen. GTAI/IHK
VERANSTALTUNG
20. JANUAR 2025 Aktuelle Rechts- und Steuerfragen im USA-Geschäft
schäft zu beachten sind. Das Seminar richtet sich sowohl an Neueinsteiger auf dem amerikanischen Markt als auch an Unternehmen mit bestehendem Amerikageschäft. TERMIN UND UHRZEIT: Montag, 20. Januar 2025, 13:30 bis 17:00 Uhr IHK Rhein-Neckar, Haus der Wirtschaft, L 1, 2, 68161 Mannheim
TEILNAHMEENTGELT: 160 Euro für IHK-Mitglieder, 240 Euro für Nichtmitglieder PROGRAMM UND ANMELDUNG: ihk.de/rhein-neckar/recht-usa IHRE ANSPRECHPARTNERIN: Kathrin Fausel 0621 1709-226
Die rechtlichen Fragestellungen, denen sich Unternehmen im US-Geschäft gegenübersehen, sind vielfältig und komplex. Auch das amerikanische Steuersystem unter- scheidet sich deutlich vom deutschen Steuerrecht. Ob Mitarbeiterentsen - dung, Firmengründung, Dienstleis - tungserbringung, Warenversand oder Arbeitsrecht – in unserer Veranstaltung erfahren Sie, welche rechtlichen und steuerlichen Leitplanken im US-Ge-
kathrin.fausel@rhein- neckar.ihk24.de
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AMERIKAS
USA Neue Recyclingmethoden gefragt
ansteigen. Das National Renewable Energy Laboratory (NREL) hat er- rechnet, dass 2019 nur etwa 5 Prozent der Plastikabfälle recycelt wurden. Angesichts dieser Herausforderungen reichen traditionelle mechanische Recyclingmethoden nicht aus, um die Wiederverwertungsraten zu erhöhen. Pyrolyse ist weit verbreitet Das häufigste chemische Recycling- verfahren ist die Pyrolyse. Etwa 80 Pro- zent der in den USA geplanten Projek- te setzen auf diese Methode, bei der Kunststoffabfälle unter hohen Tem- peraturen und ohne Sauerstoff erhitzt werden und sich dadurch in kleinere Bestandteile zersetzen. Allerdings steht die Pyrolyse in der Kritik, da das hierbei entstehende Pyrolyseöl oft als Kraftstoff und nicht als Rohstoff für neue chemische Produkte verwendet wird, weshalb kein geschlossener Materialkreislauf entsteht. Deutsche Unternehmen sind Vorreiter Dass es auch anders geht, beweist BASF. Zusammen mit Total Energies wurde Anfang 2024 das ChemCyc- ling-Projekt in Port Arthur, Texas, in Betrieb genommen. Dort werden durch Pyrolyse gewonnene chemi- sche Grundbausteine in existierende Produktionsanlagen eingespeist. Für neue Produkte wie Hochleistungs- kunststoffe oder Polyurethan redu- ziert sich somit die Menge an fossilen Ausgangsstoffen. Neben der Pyrolyse existieren weitere Verfahren für chemisches Recycling. Das deutsche Unterneh- men Revalyu Ressources setzte im Oktober 2023 den Spatenstich für ein Projekt in Statesboro, Georgia, bei dem das Glykolyseverfahren angewendet wird. Mittels Glykol werden dabei PET-Flaschen in ihre Grundbestandteile zerlegt, um diese wiederzuverwenden. GTAI/IHK
Neue Verfahren sollen das Kunststoffrecycling revolutionieren. Aufgrund von steigenden Abfallmengen und der geringen Recyclingquote ist der Bedarf in den USA besonders hoch.
jährlich etwa 400.000 Tonnen Plas- tikabfall chemisch zu recyceln. Ein Projekt von Eastman Chemicals Projekt in Longview, Texas soll eine jährliche Kapazität von etwa 110.000 Tonnen erreichen. Die US-Regierung unterstützt das Vorhaben mit rund 375 Millionen US$ an Fördermitteln aus dem Industrial Demonstrations Program des Department of Energy. Der Chemieriese Dow will bis 2030 chemische Recyclingkapazitäten in Höhe von 600.000 Tonnen pro Jahr schaffen, wofür mehrere Projekte in Planung sind. ExxonMobil strebt bis 2027 eine Gesamtkapazität von 500.000 Tonnen pro Jahr an. Recyclingrückstand soll aufgeholt werden Der Bedarf ist enorm: Die OECD be- ziffert den 2019 in den USA erzeugten Kunststoffabfall auf rund 73 Millio- nen Tonnen. Mit 220 Kilogramm pro Kopf ist dies das Fünffache des globa- len Durchschnitts. Bis 2040 könnte das jährliche Aufkommen an Plastik- abfall auf etwa 100 Millionen Tonnen
Die USA setzen verstärkt auf innovative Behandlungs- und
Rückgewinnungsverfahren, um dem hohen Abfallaufkommen entgegenzu- wirken. Hierzu zählen als chemisches Recycling bezeichnete Verfahren, bei denen Plastikabfälle mithilfe von Hitze oder Chemikalien in ihre molekularen Grundbausteine aufge- spalten werden. Diese können anschließend zur Herstellung von Kunststoffen oder anderen Produkten wiederverwendet werden.
Kapazitätsausbau ist dringend erforderlich
Noch steht das chemische Recycling in den Vereinigten Staaten ganz am Anfang. Im Jahr 2024 gingen US-weit nur etwa zehn Anlagen mit einer Ge- samtkapazität von rund 450.000 Ton- nen in Betrieb. Doch es kommen erste Großvorhaben in Gang. So will das kalifornische Unter- nehmen Brightmark rund 950 Mil- lionen US-Dollar (US$) am Standort Thomaston, Georgia investieren. Die geplante Anlage ist darauf ausgelegt,
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ASIEN-PAZIFIK
INDIEN Konsumverhalten im Wandel
Indiens robustes Wirt- schaftswachstum ist zu
Die Ansprüche steigen: Immer mehr indische
einem hohen Grad konsumge- trieben. Der Privatverbrauch trägt zwischen 55 und 60 Pro- zent zum BIP bei. Dabei spielen die Ausgaben für Grundbedürfnisse, insbeson- dere für Nahrungsmittel, eine herausragende Rolle, gleich- zeig sinkt deren Anteil an den Gesamtausgaben seit einigen Jahren. Stattdessen geben Inder mehr Geld für andere Bereiche aus, etwa Einrich- tungsgegenstände oder ihre Gesundheitsversorgung. Zudem beobachten Experten eine Formalisierung des Konsums: Lange Zeit war der Einkauf von Lebensmitteln nur im Tante-Emma-Laden um die Ecke (Kirana-Shops) möglich. Mittlerweile existieren auch Supermärkte und immer mehr Personen kaufen dort ein. Gleiches gilt auch für andere Konsumgüter, wie etwa Elektronikwaren.
Kunden legen Wert auf qualitativ hoch- wertige Produkte und lassen sich vor einem Kauf gerne ausführlich beraten.
300 MILLIARDEN US-DOLLAR Volumen soll der Onlinehandel in Indien bis 2030 laut der India Brand Equity Foundation erreichen. QUELLE: GTAI
steigt rasant, was insbesonde- re dem Onlinehandel zugute- kommt. Laut einer Studie des Beratungsunternehmens Bain & Company wird die Zahl der indischen Onlinekäufer von 250 Millionen im Jahr 2023 auf 425 Millionen im Jahr 2027 steigen. GTAI/IHK
Auch der Onlinehandel spielt eine immer wichtigere Rolle. Laut der Plattform Data- Reportal gab es 2024 rund 752 Millionen Internetnutzer im Land. Dennoch sind das gerade einmal etwas mehr als 50 Prozent der Bevölkerung. Doch die Zahl der Nutzer
WEBINARE
13. FEBRUAR 2025 Export nach Indien – Waren und Diensteistungen
IHRE ANSPRECHPARTNERINNEN:
Deutschland ist Indiens wichtigs - ter Handelspartner in der EU. Der bilaterale Handel entwickelt sich positiv. Die Abwicklung von Waren- und Dienstleistungsexporten nach Indien stellt deutsche Unternehmen jedoch immer wieder vor Herausforderungen. In dieser Webinar-Reihe informieren indienerfahrene Experten über die wichtigsten Schritte, um den Export von Waren und Dienstleistungen nach Indien erfolgreich zu gestalten. Das Webinar gliedert sich in zwei Teile: Export von Waren findet am Vormit - tag, Export von Dienstleistungen am Nachmittag statt. Die Veranstaltungen können einzeln oder zusammen ge- bucht werden.
TERMIN UND UHRZEIT: Donnerstag, 13. Februar 2025,
10:00 bis 12:00 Uhr (Export von Waren) und 14:00 bis 15:00 Uhr (Export von Dienstleistungen) TEILNAHMEENTGELT: 150 Euro pro Person für IHK-Mitglieder (beide Veranstaltungen) 120 Euro pro Person für IHK-Mitglieder (Export von Waren) 60 Euro pro Person für IHK-Mitglieder (Export von Dienstleistungen) WEITERE INFORMATIONEN UND ANMELDUNG: ihk.de/rhein-neckar/indien-export
Gabriele Borchard 0621 1709-131
gabriele.borchard@ rhein-neckar.ihk24.de
Sabrina Weigold 0621 1709-130
sabrina.weigold@ rhein-neckar.ihk24.de
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ASIEN-PAZIFIK
MALAYSIA Änderungen im Datenschutzrecht
wie möglich an die Datenschutzkom- mission, als auch – wenn wesentliche Schäden verursacht werden oder de- ren Verursachung möglich erscheint – ohne unnötige Verzögerung an die be- troffenen Datensubjekte erfolgen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 250.000 Malaysische Ringgit (RM; rund 53.000 Euro) und/oder eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren. Sensible persönliche Daten Biometrische Daten fallen nun unter den Begriff der „sensiblen persön- lichen Daten“ (Sec. 3 lit. b und c). Damit sind aus einer technischen Ver- arbeitung resultierende persönliche Daten bezüglich der physischen, phy- siologischen oder verhaltensbezoge- nen Merkmale einer Person gemeint. Zu den sensiblen persönlichen Daten zählen im PDPA bisher bereits unter anderem religiöse Überzeugungen oder auch Gesundheitsinformationen. Sanktionen bei Verstößen Die möglichen Sanktionen bei Verlet- zungen des Schutzes personenbezoge- ner Daten werden angehoben: Künftig sind Bußgelder von bis zu 1 Million RM (entspricht rund 212.000 Euro) statt bisher 300.000 RM und/oder Haft- strafen von bis zu drei Jahren (bislang zwei Jahre) möglich (Sec. 4 lit. b). Inkrafttreten Das zuständige Ministerium für Di- gitales hat das Datum für das Inkraft- treten des Änderungsgesetzes noch nicht in der Gazette bekanntgegeben. Verschiedene Termine für einzelne Bestimmungen sind möglich (Sec. 1 Abs. 2). GTAI/IHK Gesetzestext des Personal Data Protection (Amendment) Act 2024 (auf Englisch):
Um die persön- lichen Daten ihrer Kunden besser zu schützen, müs- sen Unterneh- men in Malaysia zahlreiche neue Vorschriften umsetzen.
Rechtsgrundlage des Daten- schutzes in Malaysia ist der
den, wenn das Drittland durch einen Ministerentscheid bestimmt wurde. Dennoch bleiben die Bedingungen des sicheren Datentransfers in Abs. 2, die nun ausdrücklich der Verantwort- liche zu erfüllen hat, weitgehend erhalten, nämlich: • entweder die wesentliche Ähnlich- keit des in dem jeweiligen Land geltenden Datenschutzgesetzes mit dem PDPA oder • die Gewährleistung eines angemes- senen, mindestens dem PDPA ent- sprechenden Schutzniveaus bei der Verarbeitung persönlicher Daten. Benennung eines Datenschutzbeauftragten Section 6 des Änderungsgesetzes führt in Teil II einen neuen Abschnitt 1A ein, nach dem Datenverantwortliche beziehungsweise -verarbeiter zur Be- nennung eines oder mehrerer Daten- schutzbeauftragter verpflichtet werden. Meldepflicht von Datenpannen Datenverantwortliche werden ferner nach der neu eingeführten Sec. 12B verpflichtet, Datenpannen zu melden. Die Meldung muss sowohl so bald
„Personal Data Protection Act 2010 (PDPA)“. Im jüngsten Änderungsge- setz – dem Personal Data Protection (Amendment) Act 2024 – sind insbesondere folgende Anpassungen vorgesehen: Recht auf Datenübertragbarkeit Das Gesetz verwendet nun die (aus der DSGVO bekannte) Bezeichnung „(Daten-)verantwortliche/r“ anstelle von „Datennutzer“. Als neues Betroffenenrecht wird das Recht auf Datenübertragbarkeit ein- geführt. Das bedeutet, dass betroffene Personen von dem Verantwortlichen verlangen dürfen, dass er ihre perso- nenbezogenen Daten direkt an einen anderen Verantwortlichen ihrer Wahl überträgt. Grenzüberschreitender Datentransfer Beim grenzüberschreitenden Daten- transfer entfällt künftig das Verfah- ren der sogenannten weißen Liste (Positivliste) nach Sec. 129 des PDPA. Danach dürfen persönlicher Daten nur dann ins Ausland übertragen wer-
pdp.gov.my/ppdpv1/en/amendment- of-personal-data-protection-act-2024
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ASIEN-PAZIFIK
TAIWAN CO 2 -Abgabe kommt 2026
Um ihre Abgaben zu verringern, müssen die Unternehmen zunächst ihre CO2-Emissionen berechnen. Das Umweltministerium wird hierbei internationalen Standards der CO2-Erfassung folgen, wie der ISO 14068-1 und dem „Greenhouse Gas Protocol“. In einem weiteren Schritt müssen die Unterneh- men ihre Einsparungsmaßnahmen darlegen und deren Wirksamkeit von unabhängigen Zertifizierungsinstituten bestätigen lassen. Für die Einsparung erhalten sie CO2-Zerti- fikate („CO2-Credits“), mit denen sie handeln können. Unternehmen, die auf der Grundlage selbst ausgearbeiteter CO2-Senkungspläne ihre Emissionen deutlich zurückfahren, er- halten bei den CO2-Abgaben Ermäßigungen. Je nach industriespezifischer Benchmark, die das Umweltministerium festlegt, liegen diese bei 50 NT$ (1,56 US$) oder 100 NT$ (3,12 US$) je Tonne CO2. GTAI/IHK
Taiwan will den CO2-Ausstoß bekämpfen. Um die Emissionen des Landes zu verringern, greift die Regierung mit der soge- nannten Carbon-Management-Strategie zur Bepreisung von CO2. Ab Anfang 2025 sollen die Unternehmen ihren CO2-Ausstoß erfassen und melden. Ab 2026 erhebt die taiwanesische Regierung Gebühren für den Ausstoß von CO2. Der Preis pro Tonne Ausstoß liegt bei 300 New Taiwan Dollar (NT$), umgerechnet etwa 9,35 US-Dollar (US$). Erreichen die Unternehmen ihre selbst gesteckten und zertifizierten Emissionsziele, mindert das ihre Abgaben. Die Abgaben gelten zunächst für solche Indus- triebetriebe, die mehr als 25.000 Tonnen CO2 pro Jahr ausstoßen. Davon sind gegenwärtig in Taiwan etwa 500 Betriebsstätten von 281 Unter- nehmen aus der Stromerzeugung, Chemieindus- trie sowie der Zement- und Stahlherstellung betroffen. Zusammengenommen stoßen sie 155 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr aus und stehen für 54 Prozent der taiwanischen Emis- sionen, so die Zahlen des Ministry of Environ- ment. Die Abgaben werden zu einem späteren Zeitpunkt auch auf Unternehmen mit weniger Ausstoß ausgedehnt.
273,7 MILLIONEN TONNEN betrugen Taiwans CO2 -Emissionen im
Weitere Informationen des taiwanesischen Umweltministeriums (auf Englisch):
Jahr 2022. QUELLE: GTAI
moenv.gov.tw/en/375192F88A851A76/553ddb95- ea29-46ae-a362-2124acdb845a
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Schützen Sie die Daten Ihrer Kunden, Mitarbeitenden und Dienstleister! DATENSCHUTZ FÜR KLEINUNTERNEHMEN ist ein kostenfreies Internet-Angebot der Stiftung Datenschutz für alle, die mit möglichst wenig Aufwand die Anforderungen des Datenschutzes erfüllen wollen. Das Angebot vermittelt das notwendige Grundwissen und zeigt, wie kleine Unternehmen in zwölf Schritten fit für den Datenschutz werden. Zusätzlich stehen Arbeitshilfen, Muster, Checklisten und Praxisbeispiele zur Verfügung.
Die Arbeit der Stiftung Datenschutz wird aus dem Bundeshaushalt gefördert (Einzelplan des BMJ).
ds-kleinunternehmen.de
MENA/AFRIKA
MAROKKO Stabiler Partner für deutsche Firmen
Die marokkanische Regierung setzt 2025 wirtschaftspolitisch alles auf eine Karte: Investitionen, und zwar zunehmend aus privaten Quellen. Gleichzeitig zieht sich der Staat künftig auf die Rolle des Wegbereiters für private Projekte zurück und verstärkt die steuerlichen Anreize, den Bürokratieabbau, Public-Private-Partnerships, den Technologietransfer aus dem Ausland und sorgt darüber hinaus für stabile makroökonomische Rahmenbedin- gungen. Zu letzten zählen eine niedrige Inflation und ein stabiler Außenwert der Landeswährung Dirham. Für 2025 prognostiziert der Inter- nationale Währungsfonds (IWF) ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 3,7 Prozent. Mittelfristig rechnet der IWF mit einem jährlichen BIP-Wachstum von 3,5 Prozent. Der Wachstumsbeitrag des Außenhandels bleibt 2025 nach Annahme des IWF ungebrochen hoch. Auch kurbeln die ehrgeizigen Infrastrukturpläne, ins-
besondere in den Bereichen Wasser, Energie und Transport, sowie die Fortsetzung der unternehmerfreund- lichen Industrialisierungspolitik die Investitionen 2025 an. Ein wichtiger Faktor ist nicht zuletzt die Investi- tionen zur Vorbereitung der Fußball- weltmeisterschaft 2030, die Marokko, Spanien und Portugal gemeinsam austragen. Zur weiteren Haushaltskonsolidie- rung werden 2025 in Abstimmung mit dem IWF die Subventionen für Weizen, Butangas und Zucker end-
Betrieb im Fähren-Terminal von Tanger: Die deutschen Exporte nach Marokko stei- gen seit Jahren kontinuierlich. Gefragt sind Technologiegüter.
gültig abgeschafft und die Mehrwert- steuer auf den Stromverbrauch von 16 auf 18 Prozent erhöht. Die Sozialhilfe wird angehoben. Einen großen Posten im Sozialhaushalt macht zudem die Einführung einer allgemeinen gesetz- lichen Krankenversicherung aus, die 2025 starten soll. GTAI/IHK
VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE Diversifizierung der Wirtschaft schreitet voran
haben den Nichtölsektor erheblich gestärkt. Dazu gehören Investitionen in den Tourismus, die Luftfahrt, Immobilien, Finanzen und erneuer- bare Energien. Dafür hat das Land verschiedene Strategiepapiere sowohl auf natio- naler als auch auf gliedstaatlicher Ebene konzipiert. Ein Beispiel ist die Strategie „UAE Centennial 2071“. Zu den bereits umgesetzten Inves- titionsprojekten gehört die Khalifa Industrial Zone Abu Dhabi (KIZAD). Die Freihandelszone dient als wich- tiger Motor für die industrielle und
wirtschaftliche Diversifizierung. Zu- dem wurde das Masdar City-Projekt ins Leben gerufen, um eine nach- haltige Stadt zu schaffen, die auf erneuerbare Energien und saubere Technologien setzt. Die damit ver- bundenen Geschäftschancen sind auch für deutsche Unternehmen von Bedeutung. GTAI/IHK Weitere Informationen zum Blueprint „UAE Centennial 2071“:
Die Vereinigten Arabischen Emi- rate (VAE) streben eine weitere Diversifizierung ihrer Wirtschaft an, um die Abhängigkeit vom Ölsektor zu verringern. Innerhalb der Staaten des Golfkooperationsrats (GCC) sind die VAE das Land mit der geringsten Abhängigkeit von Ölexporten. Im Jahr 2004 stammten noch 90 Pro- zent der Staatseinnahmen aus dem Öl- und Gassektor. Bis 2024 hat sich der Anteil der Staatseinnahmen aus dem Export fossiler Rohstoffe auf 30 bis 40 Prozent reduziert. Zahlrei- che Diversifizierungsmaßnahmen
uaecabinet.ae/en/prime-ministers- initiatives/uae-centennial-2071
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