IHK-Global Business Ausgabe 1/2025

ZOLL & AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT

LIEFERANTENERKLÄRUNGEN Was ändert sich 2025?

ZOLL Merkblatt Zollanmeldungen

ATL AS ABD und AGV in neuem Layout

Der Jahreswechsel ist die klassische Zeit, in der Lieferan- tenerklärungen neu ausgestellt und eingeholt werden. Verbunden damit ist dann oft die Frage, was sich bei den Lieferantenerklärungen geändert hat. Nachdem das Abkommen mit Neu- seeland zum 1. Mai 2024 und mit Kenia (als Mitglied der Ostafrikanischen Gemeinschaft) zum 1. Juli 2024 in Kraft getreten sind, können beide Länder nun als präferenzberechtigte Länder genannt werden. Wir empfeh- len folgende Nennung: Neuseeland (NZ) und Kenia (KE). Es genügt aber auch nur die Nennung des Länderna- mens oder des ISO-Alpha-Codes. Ausblick: Spätestens im Jahre 2027 sollen der Wortlaut und das Formular nicht mehr vorgegeben sein. Der Nach- weis des präferenziellen Ursprungs soll dann über einen elektronischen Transfer von Daten zwischen den Unternehmen erfolgen. Ziel ist es, den Prozess effizienter zu gestalten und die Fehleranfälligkeit durch manuelle Übertragung in die eigenen Waren- wirtschaftssysteme zu vermeiden. IHK

Im Zuge der Digitalisierung von Zoll-Prozessen wird das

Die Zollverwaltung hat das Merkblatt zu Zollanmeldun- gen, summarischen Anmeldun- gen und Wiederausfuhrmitteilun- gen 2025 veröffentlicht, welches ab dem 1. Januar 2025 gültig ist. Auf 200 Seiten finden sich hier die verbindlichen Vorgaben für das Ausfüllen von Zollanmeldun- gen. Zoll/IHK EU Entwaldungsverordnung endgültig verschoben Auf Vorschlag der EU-Kom- mission haben nun auch das Europäischen Parlament und der Rat einer verlängerten Einführungs- phase von 12 Monaten für die EU-Verordnung für entwaldungs- freie Produkte (EUDR) zugestimmt. Das Gesetz wird für große Unter- nehmen am 30. Dezember 2025 und für Kleinst- und Kleinunterneh- men am 30. Juni 2026 in Kraft treten. So haben Drittländer, Mitgliedstaaten, Marktteilnehmer und Händler ein Jahr länger Zeit, sich auf die Umsetzung der Verord- nung vorzubereiten. Seit dem 2. Dezember 2024 können Marktbeteiligte zudem Sorgfalts- erklärungen im neuen EU-Informa- tionssystem für die EU-Due-Dili- gence-Verordnung (EUDR) abgeben, die dann mit einer Referenznummer versehen werden. Diese Nummer begleitet das Produkt entlang der gesamten Lieferkette. IHK

Ausfuhrbegleitdokument (ABD) abgeschafft. In Deutschland wird aufgrund des zweistufigen Ausfuhr- verfahrens das ABD jedoch weiterhin benötigt. Das Betriebskontinuitäts- verfahren in ATLAS bildet dieses automatisch ab. Das neue ABD und auch der Ausgangsvermerk (AGV) haben ein geändertes Aussehen. Weitere Einzelheiten sind in den ATLAS-Infos 0637 und 0664 enthalten. Die Umstellung erfolgt automatisch. DIHK/IHK GROSSBRITANNIEN Abkommen an HS 2022 angepasst Die Europäische Union und das Vereinigten Königreich haben Anhang 3 des Abkommens zu den erzeugerspezifischen Ursprungsre- geln an das Harmonisierte System (HS) 2022 angepasst. Damit sind jedoch keine wesentlichen Änderun- gen der ausgehandelten Ursprungs- regeln verbunden. Der Beschluss wurde am 5. November 2024 ange- nommen und tritt 60 Tage danach in Kraft. Zoll/IHK

AWV-MELDUNGEN Meldefreigrenzen werden angehoben

Die Bürokratieentlastungsver- ordnung sieht eine deutliche Anhebung der Meldefreigrenzen ab diesem Jahr vor und wirkt sich auf die Z4-Meldungen aus. Die Reform betrifft insbesondere die Meldepflich- ten für Auslandsvermögen und -zahlun- gen. Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen Auslandsvermögen erst ab einer Bilanzsumme von 6 Millionen Euro melden – eine Regelung, die so- wohl für inländische Unternehmen mit Auslandsvermögen (ausländische Tochtergesellschaft) als auch für aus- ländische Unternehmen mit Inlands- vermögen (deutsche Tochtergesellschaft) gilt. Auch bei Auslandszahlungen gibt es Erleichterungen: Die Meldepflicht soll erst ab 50.000 Euro (bislang 12.500 Euro) greifen. Bundesbank/IHK

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