IHK-Global Business Ausgabe 1/2025

RECHT IM AUSLANDSGESCHÄFT

Up-to-date bleiben: Zum Jahresanfang gibt es in vielen Ländern recht- liche Änderungen. Es ist wichtig, sich auf den aktuellen Stand zu bringen.

Steuern, Löhne, Visa & Co. – Was ist neu 2025?

Wir haben uns für Sie zwischen den Jahren auf eine kleine Weltreise begeben und unterwegs einige rechtliche Änderungen eingesammelt, die für Ihr Auslandsgeschäft relevant sein könnten.

CHINA Visafreie Einreise für Kurzaufenthalte verlängert

INDIEN Zertifizierungspflicht für neue Produkte

Staatsangehörige aus Deutschland und weiterer ausgewählter Länder können seit 1. Dezember 2023 für Kurzaufenthalte zu geschäftlichen Zwecken ohne Visum nach China einreisen. Diese Regelung war zunächst bis 30. November 2024 befristet und auf eine Aufenthalts- dauer von 15 Tagen begrenzt. Die Befreiung von der Visumpflicht wurde nun bis 31. Dezember 2025 verlängert und die Dauer des möglichen Aufenthalts auf 30 Tage angehoben.

Die indische Zertifizierungsbehörde Bureau of Indian Standards (BIS) erweitert kontinuierlich die Liste der zertifizierungspflichtigen Produkte. Ab 1. Januar 2025 fallen unter anderem eine Reihe von Scharnieren, ab Mitte Februar Holzprodukte, wie Spannplatten und Sperrholz und ab 20. März 2025 weitere Schrauben unter die Zertifizierungspflicht. Bei diesen Produkten ist neben der Produktprüfung auch eine Werksauditierung not- wendig.

Mehr Informationen unter: ihk.de/rhein-neckar/china-kurzaufenthalt

Näheres zur BIS-Zertifizierung: ihk.de/rhein-neckar/indien-bis-zertifizierung

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IHK Global Business 01/2025

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