IHK-Global Business Ausgabe 1/2025

RECHT IM AUSLANDSGESCHÄFT

ESTLAND Einkommens- und Mehrwertsteuersatz steigen weiter Am 1. Januar 2025 hat Estland den Einkommen- steuersatz für natürliche Personen von 20 auf 22 Prozent erhöht, 2026 wird er weiter auf 24 Prozent erhöht. Der Normalsatz der Mehrwertsteuer wird bereits zum 1. Juli 2025 von 22 auf 24 Prozent erhöht, nachdem er erst im letzten Jahr von 20 auf 22 Prozent erhöht wurde. FRANKREICH Inverkehrbringen gewerblicher Verpackungen Seit 1. Januar 2025 gilt auch für viele von gewerb- lichen Nutzern verwendete Verpackungen die Erweiterte Herstellerverantwortung (responsablité élargie du producteur = ERP). Die ERP gilt zum Beispiel neu für wiederverwendbare Verpackungen wie Fässer, Paletten, Holz- und Plastikkisten. Unternehmen, die diese Verpackungen in Verkehr bringen, tragen nun die gesetzliche Verantwortung für Rücknahme und Recycling dieser Verpackungen. Gesetzliche Grundlage ist der Article L541-10-1 des französischen Umweltgesetz- buches. GROSSBRITANNIEN Elektronischer Einreise-Antrag wird Pflicht Ab dem 2. April 2025 wird auch für EU-Bürger für visafreie Einreisen in das Vereinigte Königreich eine elektronische Reisegenehmigung zur Pflicht (ETA = Electronic Travel Authorisation). Diese Regelung betrifft sowohl Touristen als auch Geschäftsreisende, die keine Visa benötigen. Die ETA ist eine digitale Genehmigung, die vor der Reise beantragt werden muss. Der Antragsprozess wird über die ETA-App oder die offizielle Website der britischen Regierung durchgeführt. Der Antrag sollte mindestens 72 Stunden vor der geplanten Abreise gestellt werden, um sicherzustellen, dass die Genehmigung rechtzeitig erteilt wird. Die Kosten für die ETA betragen 10 Pfund Sterling pro Antrag. Nach der Genehmigung ist die ETA zwei Jahre gültig oder bis der Reisepass des Antragstellers abläuft, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt. Näheres und Links zur ETA-App: gov.uk/guidance/apply-for-an-electronic-travel- authorisation-eta

ITALIEN Alpentransit über den Brenner eingeschränkt

Seit dem 1. Januar 2025 ist der Verkehr über die Luegbrücke stark eingeschränkt und damit der Alpentransit von Süddeutschland durch Tirol nach Norditalien. Die Luegbrücke ist nur noch einspurig in beide Fahrtrichtungen befahrbar. An Tagen mit erhöhtem Verkehrsaufkommen wird eine temporäre Zweispurigkeit durch eine besondere und innovative Verkehrsführung mittels Kreuzen des Verkehrs eingerichtet. Die Zweispurigkeit soll an rund 170 Tagen in Richtung Brenner (Süden) und an rund 160 Tagen in Richtung Innsbruck (Norden) möglich sein. An diesen Tagen wird der Schwerverkehr mit über 3,5 Tonnen auf die linke Spur geleitet. So ist die größte Last zentriert auf der Brücke unterwegs. Der Pkw-Verkehr kann an diesen Tagen beide Spuren befahren. An etwa 15 Tagen wird 2025 ein komplettes Lkw-Fahrverbot gelten. Diese Situation wird bis mindestens 2027 anhalten.

Näheres:

asfinag.at/luegbruecke

TUNESIEN Reisepass für die Einreise

Deutsche Staatsbürger können seit dem 1. Januar 2025 nur noch mit einem mindestens noch sechs Monate gültigen Reisepass nach Tunesien einreisen. Der Personalausweis reicht zur Einreise nicht mehr aus.

Trotz Visumfreiheit: Wer nach Großbritannien einreisen möchte, muss sich dies künftig vorab elektronisch genehmigen lassen.

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IHK Global Business 01/2025

ihk.de/rhein-neckar

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