RECHT IM AUSLANDSGESCHÄFT
NIEDERLANDE Barzahlungen nur noch bis 3.000 Euro Ab dem 31. März 2025 dürfen Gewerbetreibende in den Niederlanden nur noch Barzahlungen bis maximal 3.000 Euro vornehmen. Die Stückelung eines höheren Kaufbetrags in mehrere kleinere Zahlungsbeträge sind dann ebenfalls verboten. Näheres: business.gov.nl/amendment/ban-cash-payments- over-3000-euros
NIEDERLANDE ICE-Direktverbindung
Überwachung von Straßentransporten in Rumänien: Ohne UIT- Nummer drohen bald Strafen. Eine Registrierung sollte jetzt schon erfolgen.
Bereits seit dem 15. Dezember 2024 sind auch Geschäftsreisen nach Amsterdam umsteigefrei per ICE-Direktverbindung ab Mannheim um 19:21 Uhr und Ankunft in Amsterdam um 23:29 Uhr möglich. Retour startet der ICE in Amsterdam um 8:30 Uhr. Er erreicht Mannheim um 12:39 Uhr.
RUMÄNIEN Schonfrist im Straßentransport endet
SLOWAKEI Sätze für Mehrwert- und Körperschaftssteuer steigen
Noch bis zum 31. März 2025 verzichtet Rumänien auf Strafen bei Verstößen gegen das elektronische System zur Überwachung von Straßentransporten „RO e-Transport“ für Unternehmen, die als Authorised Economic Operator (AEO) zertifiziert sind. Es empfiehlt sich dennoch, bereits jetzt die UIT-Nummer bei dem rumänischen Geschäftspartner vor dem Warentransport einzufordern, weil lediglich die Sanktionierung teilweise verschoben wurde, aber nicht die Registrierungspflicht. Die Registrierungspflicht liegt bei dem in Rumänien steuerpflichtigen Unternehmen, das die Ware ein- oder ausführt. Über das System RO e-Transport müssen die Wa- ren angemeldet und eine UIT-Nummer beantragt werden. Die UIT-Nummer kann maximal drei Tage vor dem Trans- port beantragt werden und muss allen Beteiligten, CMR, Spediteur, Käufer/ Verkäufer, Händler vor Warenversand mitgeteilt werden. Bei innergemeinschaftlichen Lieferun- gen ist sie maximal 15 Tage gültig. Änderungen müssen vor Grenzübertritt im System aktualisiert werden. Die Registrierungspflicht gilt grundsätzlich für alle Pro- duktlieferungen im Straßenverkehr mit Fahrzeugen ab 2,5 Tonnen zugelassenem Gesamtgewicht sowie bei Vor- liegen einer der beiden Eckdaten: Fracht über 500 Kilo- gramm Bruttogewicht und Warenwert von mehr als 10.000 Lei (rund 2.000 Euro). Ausgenommen von der Registrierungspflicht sind Kurierdienste durch zugelassene Postdienstleister in Postpaketen mit einem Höchstgewicht von 31,5 Kilogramm.
Zum 1. Januar 2025 wurde der allgemeine Mehrwert- steuersatz in der Slowakei um drei Prozentpunkte auf nun 23 Prozent erhöht. Zudem wurde der erste ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 10 Prozent auf 19 Prozent erhöht. Der zweite ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 5 Prozent blieb unverändert. Günstiger wurde es für Medikamente, einige Grundnahrungsmittel, Hotelübernachtungen und Restaurantbesuche. Für sie sank der Mehrwertsteuersatz von 10 auf 5 Prozent. Für Strom reduzierte sich die Mehrwertsteuer von 20 auf 19 Prozent. Änderungen gab es auch bei der Körperschaftssteuer. Ab zu versteuernden Einnahmen (Erträgen) von 5 Millio- nen Euro wurde der Körperschaftssteuersatz von 21 Pro- zent auf 24 Prozent erhöht. Bei Erträgen bis 100.000 Euro liegt der Steuersatz bei 10 Prozent, zwischen 100.000 bis 5 Millionen Euro bei 21 Prozent.
DISCLAIMER
Die Welt dreht sich zurzeit sehr schnell. Wir bitten des - halb um Verständnis, falls einzelne Änderungen durch die jeweiligen Gesetzgeber erneut verändert werden und sich der rechtliche Rahmen für Auslandsgeschäfte teils doch anders als hier dargestellt in den nächsten Monaten dar - stellen werden.
Näheres: ihk.de/rhein-neckar/rumaenien-uit-nummer
6
IHK Global Business 01/2025
ihk.de/rhein-neckar
Made with FlippingBook Learn more on our blog