IHK-Global Business Ausgabe 1/2025

RECHT IM AUSLANDSGESCHÄFT

ÖSTERREICH Mehrwertsteuer- Kleinunternehmerregelung

USA Neue gesetzliche Mindestlöhne

Zahlreiche US-Bundesstaaten erhöhten zum 1. Jan- uar 2025 ihre gesetzlichen Mindestlöhne. Arbeitge- ber in Kalifornien müssen ihren Mitarbeitenden künftig 16,50 US-Dollar in der Stunde zahlen. Der höchste gesetzliche Mindestlohn auf Bundesstaatenebene hat weiter Washington, D.C. mit 17,50 US-Dollar zum Jahres- anfang. Noch höhere gesetzliche Mindestlöhne schreiben insbesondere einzelne kalifornische Counties Arbeitge- bern vor. Den landesweit wohl höchsten gesetzlichen Mindestlohn haben Arbeitgeber in City of West Hollywood zu beachten. Der dortige gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2025 19,65 US-Dollar pro Stunde.

Seit dem 1. Januar 2025 gilt für in Österreich ansässige Unternehmen, dass sie in Österreich von der Umsatzsteuer befreit, sofern ihr Jahresumsatz 55.000 Euro nicht überschreitet. Bislang lag diese Grenze bereits bei 35.000 Euro jährlich. Es greift dann die Kleinunternehmerregelung. Das Unternehmen muss keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen und somit auch keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Außerdem muss das Unternehmen keine Umsatzsteuervoranmeldung oder Jahreserklärung abgeben. Da es sich um eine unechte Steuerbefreiung handelt, steht dem Unternehmen jedoch auch kein Vorsteuerabzug zu. Soll diese Kleinunterneh- merregelung nicht in Anspruch genommen werden, muss die Option zur Steuerpflicht ausgeübt werden. Näheres: usp.gv.at/news/steuerrechtliche_aenderungen_ ab_2025.html

GLOBAL Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

Sie vermissen an dieser Stelle zoll- und außenwirt- schaftsrechtliche Änderungen? Dazu empfehlen wir

Ihnen den Titel unserer Dezember-Ausgabe. Sie ist weiterhin per E-Paper abrufbereit:

SCHWEIZ Jährliche Abrechnung der Mehrwertsteuer

online.flippingbook.com/view/78297011

Bisher konnten Unternehmen in der Schweiz die Mehrwertsteuer vierteljährlich, halbjährlich oder monatlich gegenüber der Eidgenössischen Steuerverwal- tung abrechnen. Seit dem 1. Januar 2025 dürfen Unter- nehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 5,005 Millionen Schweizer Franken auf Antrag hin die Mehrwertsteuer auch jährlich abrechnen. Damit bereits für das Jahr 2025 jährlich abgerechnet werden darf, muss der Antrag bis spätestens am 28. Februar 2025 eingereicht werden.

Noch mehr Informationen zu den zoll- und außenwirt- schaftlichen Änderungen 2024/25 liefern wir Ihrem Team und Ihnen gerne auch wie gewohnt strukturiert und umfassend per Webinar, Präsenzseminar in Mosbach oder Hybridveranstaltung in Mannheim.

Alle Termine und Näheres: ihk.de/rhein-neckar/export-seminare

USA Neue Datenschutzgesetze

Ihr Team International bei der IHK Rhein-Neckar

In den USA besteht kein einheitliches Datenschutz- gesetz. Immer mehr US-Bundesstaaten erlassen jedoch Datenschutzgesetze. Zum 1. Januar 2025 treten Datenschutzgesetze in Delaware, Iowa, Nebraska und New Hampshire in Kraft, zum 15. Januar in New Jersey, zum 1. Juli in Tennessee, zum 31. Juli in Minnesota, zum 1. Oktober in Maryland. Bislang bestehen bereits einzel- staatliche Datenschutzgesetze unter anderem in Colorado, Connecticut, Florida, Kalifornien, Oregon, Texas, Utah und Virginia. Eine Erstübersicht zu den jeweiligen Datenschutzgesetzen ist abrufbar unter: ihk.de/rhein-neckar/usa-datenschutz

Für alle weiteren Fragen zu rechtlichen Änderungen in den verschiedenen Regionen und Ländern stehen wir Ihnen mit unserem Know-how gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns an – per Telefon oder E-Mail.

Unsere Kontaktdaten finden Sie unter:

ihk.de/rhein-neckar/international/ansprechpartner- international-930834?shortUrl=%2Fteam- international

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IHK Global Business 01/2025

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