flexibel. zuverlässig. gut drauf.
AUSPHASUNG VON LICHTQUELLEN Zur Reduzierung des Gesamtenergieverbrauchs und der Treibhausemission hat die EU u. a. die Öko- design-Richtlinie 2019/2020/EU und 2019/2015/EU beschlossen die ab dem 25. Dezember 2019 in Kraft getreten sind und deren Anforderungen zum 1. September wirksam geworden sind. Seit dem 1. September 2021 dürfen keine Kompakt-Leuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät - auch bekannt als Energiesparlampen - mehr in der EU verkauft werden. Gleiches gilt für lineare Halo- genlampen mit einem Sockel R7s > 2.700lm (entspricht etwa 140W), Niedervolt-Halogenlampen und lineare T8-Leuchtstofflampen (z.B. 600mm/18W, 1200mm/36W, 1500mm/58W). In den Jahren 2025 und 2027 werden auch einige spezialisierte Arten von Leuchtstofflampen und Hochdruckentladungslampen aus dem Verkehr genommen. Darüber hinaus werden im Jahr 2027 auch Lampen für Notbeleuchtung vom Markt verbannt, was den Wechsel zu LED-Beleuchtung in der Notbeleuchtung vorantreibt.
Aktuelle Ausphasung konventioneller Lichtquellen
2022
25.02.2023
25.08.2023
01.09.2023 Ökodesign- Verordnung
Verordnung/Richtlinie
RoHS*
RoHS*
Kompaktleuchtstofflampen (ohne integriertes Vorschaltgerät) Kreisförmige Leuchtstofflampen T5 Lineare Leuchtstofflampen T5
Lineare Leuchtstofflampen T8
*Restriction of the use of certain Hazardous Substances in electrical and electronic Equipment
Hochvolt-Halogenlampen (G9) Niedervolt-Halogenlampen (G4, GY6,35)
Weitere Lampen
ZVEH
©licht.de
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EFFIZIENTE BELEUCHTUNG WIRD GEFÖRDERT – WIR UNTERSTÜTZEN SIE!
Unternehmen haben bei der LED-Umrüstung einen Anspruch auf staatliche Förderungen. Ganz egal wie groß Ihr Unternehmen ist, ob Sie ein Verein oder eine Kommune sind: Mit der Bundes- förderung für effiziente Gebäude wird die Sanierung der Beleuchtung subventioniert. Die Förderung läuft über das BAFA und die KfW. Die Fördersumme beträgt immerhin 20 % der Investiti- onskosten und gilt sowohl für das Erstellen eines Beleuchtungskonzeptes als auch für den Tausch von Innen- und Außenbeleuchtung in Industrie und Betriebsgebäuden. Hintergrund: Durch die „Light Emitting Diodes“ kann ein Großteil an Energie eingespart werden, was zur Verbesserung des CO 2 -Fußabdrucks führt und die Umwelt schont.
Unternehmen, die in ihren Räumlichkeiten T8-Leuchtstoff- und Halogenlampen nutzen, müssen sich dringend mit einer Umrüstung der Beleuchtungsanlage auf LED auseinandersetzen.
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