flexibel. zuverlässig. gut drauf.
AUSPHASUNG VON LICHTQUELLEN Zur Reduzierung des Gesamtenergieverbrauchs und der Treibhausemission hat die EU u. a. die Öko- design-Richtlinie 2019/2020/EU und 2019/2015/EU beschlossen die ab dem 25. Dezember 2019 in Kraft getreten sind und deren Anforderungen zum 1. September wirksam geworden sind. Seit dem 1. September 2021 dürfen keine Kompakt-Leuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät - auch bekannt als Energiesparlampen - mehr in der EU verkauft werden. Gleiches gilt für lineare Halo- genlampen mit einem Sockel R7s > 2.700lm (entspricht etwa 140W), Niedervolt-Halogenlampen und lineare T8-Leuchtstofflampen (z.B. 600mm/18W, 1200mm/36W, 1500mm/58W). In den Jahren 2025 und 2027 werden auch einige spezialisierte Arten von Leuchtstofflampen und Hochdruckentladungslampen aus dem Verkehr genommen. Darüber hinaus werden im Jahr 2027 auch Lampen für Notbeleuchtung vom Markt verbannt, was den Wechsel zu LED-Beleuchtung in der Not- beleuchtung vorantreibt.
Aktuelle Ausphasung konventioneller Lichtquellen
2022
25.02.2023
25.08.2023
01.09.2023 Ökodesign- Verordnung
Verordnung/Richtlinie
RoHS*
RoHS*
Kompaktleuchtstofflampen (ohne integriertes Vorschaltgerät) Kreisförmige Leuchtstofflampen T5 Lineare Leuchtstofflampen T5
Lineare Leuchtstofflampen T8
*Restriction of the use of certain Hazardous Substances in electrical and electronic Equipment
Hochvolt-Halogenlampen (G9) Niedervolt-Halogenlampen (G4, GY6,35)
Weitere Lampen
ZVEH
©licht.de
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Unternehmen, Kommunen und Vereine profitieren bei der Umrüstung auf energieeffiziente LED-Be- leuchtung häufig von attraktiven Fördermöglichkeiten. Da Förderprogramme regelmäßig angepasst werden und regional unterschiedlich ausfallen können, lohnt sich eine individuelle Prüfung der jeweils aktuellen Optionen. Förderungen können je nach Programm verschiedene Maßnahmen rund um die Modernisierung der Beleuchtungsanlage unterstützen. Gerne beraten wir Sie zu den Möglichkeiten und unterstützen Sie bei der Bewertung Ihrer individuellen Situation. Hintergrund: Durch den Einsatz moderner LED-Technologie lässt sich der Energieverbrauch deutlich reduzieren. Das senkt Betriebskosten, verbessert die Energieeffizienz und trägt zur Verringerung des CO 2 -Ausstoßes bei. EFFIZIENTE BELEUCHTUNG KANN GEFÖRDERT WERDEN – WIR UNTERSTÜTZEN SIE!
Unternehmen, die in ihren Räumlichkeiten T8-Leuchtstoff- und Halogenlampen nutzen, müssen sich dringend mit einer Umrüstung der Beleuchtungsanlage auf LED auseinandersetzen.
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