IHK-Magazin Ausgabe 7/2023

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STANDORT

Menschen mit Behinderung beschäftigen, weil…

INTERVIEW ZU INKLUSION „Menschen im Ausland gehen unbefangener mit Behinderung um“ Manfred Sauer ist als junger Mann bei einem Badeunfall in England verunglückt. Seitdem sitzt der heutige Geschäftsführer der Manfred Sauer GmbH im Rollstuhl.

und zwar von den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA), die in Baden-Württemberg und Hessen beim Integrationsfachdienst (IFD) angegliedert sind und als Lotsen durch das System fungieren. Sie beraten beim inklusiven Recruiting sowie bei der Sicherung der Arbeits- kraft bereits beschäftigter behinderter Mitarbeiter. Mit dem IFD und den EAA haben die Unternehmen überdies einen neutralen und unabhängigen Kooperationspartner an der Seite, der seinerseits über ein breites Netz an Partnern wie Reha-Trägern, Arbeits- agenturen, Schulämtern, Werkstätten für behinderte Menschen verfügt. Wer Menschen mit einem Handicap ausbildet oder beschäftigt, erhält diverse Zuschüsse. Der Arbeitgeber muss in dem Fall auch keine Aus- gleichsabgabe zahlen beziehungswei- se er kann diese reduzieren (Betriebe mit mehr als 20 Mitarbeiter sind verpflichtet, Menschen mit Behinde- rung zu beschäftigen, ansonsten müssen sie eine Strafe zahlen). Auch für technische Hilfen sowie die Einrichtung eines „leidensgerechten“ Arbeitsplatzes kann es Zuschüsse geben. Und apropos besonderer Kündigungsschutz: Beschäftigte mit einer anerkannten Behinderung genießen zwar einen besonderen Kün- digungsschutz. Das bedeutet aber lediglich, dass der Arbeitgeber bei einer Kündigung eine Zustimmung beim Integrationsamt einholen muss. Die Behörde prüft, ob der Kündi- gungsgrund im Zusammenhang mit BETRIEBE BEI DER INKLUSION FINANZIELL unterstützt werden. der Behinderung steht, ob dem Arbeitnehmer also wegen seiner Einschränkung gekündigt wird. Sie bespricht außerdem, ob gegebenen- falls die Möglichkeit besteht, mit Unterstützungsmaßnahmen das Arbeitsverhältnis doch noch aufrecht- zuerhalten. Ansonsten stimmt das Integrationsamt in der Regel dem Antrag auf Kündigung zu.

DAS EIN SOZIALER AUFTRAG durch die UN-Behindertenkon-

it dem erzen dabei.

vention ist.

DADURCH DIE VIELFALT und Chancengleichheit gefördert

werden.

traten nicht ein. Ich hatte auch immer Angst, dass ich in ein Heim muss. Das wollte ich nicht. Ich wollte immer so viel Geld verdienen, dass ich mich selbst versorgen kann. Das dürfte bei vielen Men- schen, die eine Behinderung haben, nicht immer möglich sein. Sauer: Richtig! Deshalb bin ich auch der Meinung, dass Inklu- sion oft zu weit getrieben wird. Das ist eine Wunschvorstel- lung, die nicht immer erfüllt werden kann. Wenn jemand nicht beschulbar ist und eine Ausbildung machen kann, wird das für den normalen Arbeits- markt schwierig. Umgekehrt bedeutet eine Inklusion, die auch mehrfach schwerbehin- derte oder geistig Behinderte inkludieren will, diesen Men- schen die Orientierung und den Schutzraum zu nehmen, den sie benötigen. Sie sagen, dass Ihnen am An- fang ihrer Selbstständigkeit öf- ter Mitleid entgegengebracht wurde. Ist das auch Ausdruck einer Verunsicherung, wie ein Mensch ohne eine Behinde- rung einem Menschen mit einer Behinderung begegnen soll? Sauer: Das ist häufig eine Frage der Erziehung und der Mentalität. Menschen in Eng- land, Skandinavien und den USA beispielsweise gehen un- befangener mit Behinderung um.

„Jugendliche Überheblichkeit“ war eine der wohlwollenden Formulierungen. Als ich mich 1979 um ein Grundstück im Gewerbegebiet in Lobbach beworben habe, taten sich be- sonders die älteren Gemeinde- ratsmitglieder schwer mit der Entscheidung, mir das Grund- stück verkaufen zu wollen. Es war noch immer in den Hinter- köpfen, dass hochgelähmte Querschnittsgelähmte nicht wirtschaften können. Heute schwer vorstellbar. Warum haben Sie weiter ge- macht, auch wenn es Rück- schläge gab? Sauer: Meine größte Sorge war auszufallen. Der Gau für die junge, kleine Unterneh- mung! Gott sei Dank ging alles gut, und die Befürchtungen

Hadern Sie mit Ihrem Schicksal?

EIN UNTERNEHMEN SO DIE POTENZIALE der gesamten

Gesellschaft nutzen kann. In Zeiten des Fachkräftemangels birgt der Pool der Menschen mit Behinderung ein Potenzial.

Manfred Sauer: Ich hadere nicht mit meinem Schicksal, denn ich habe es durch leicht- sinniges Handeln herausge- fordert. Sie blicken beruflich und privat auf ein erfolgreiches Leben zurück, haben unter anderem auch eine eigene Stiftung ge- gründet. Gab es Momente, in denen Ihre Behinderung Sie limitiert hat? Sauer: Vor meiner Selbststän- digkeit habe ich zehn Jahre im öffentlichen Dienst gearbeitet, als sichere Stelle aufgrund der Höhe meiner Behinderung. Deshalb haben meine Eltern und Verwandten den Ent- schluss zur Selbstständigkeit anfangs auch nicht verstanden.

EINE SCHWERBEHINDERUNG sich nicht unbedingt auf das

Arbeitsleben auswirken muss. Ein schwerbehinderter Mitarbeiter kann ganz normal seine arbeitsvertraglichen Pflichten erfüllen. Wenn das nicht zutrifft, kann man über mögliche Unterstützungen sprechen, etwa eine Arbeitsassistenz. Diese heftet bei- spielsweise Blätter ab, wenn jemand wegen einer Spastik das nicht kann. Blinde oder stark sehbehinderte Arbeitgeber können von einer Vorlese- kraft unterstützt werden, Gehörlose oder Schwerhörige von einem Gebär- dendolmetscher. Bei Konflikten kann der Integrationsfachdienst (IFD) zur Moderation eingeschaltet werden, um neutral zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu vermitteln und eine für alle passende Lösung zu finden. SICH DADURCH DIE LEISTUNGS- und Wettbewerbsfähigkeit steigern lässt. Viele Menschen schätzen es, wenn ihr Unternehmen breit und divers aufgestellt ist. Zum einen, weil diverse Teams oft sehr effektiv arbeiten, zum anderen, weil die Attraktivität eines Arbeitgebers heutzutage nicht nur von den Gewinnzahlen, sondern auch davon abhängt, inwieweit sich das Unternehmen sozial engagiert. Vor allem junge Talente achten darauf bei der Wahl ihres Arbeitgebers.

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Manfred Sauer stellt in seinem Unternehmen Medizintechnik für Menschen im Roll- stuhl her.

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IHK Magazin Rhein-Neckar 07 | 2023

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