Die Ökodesign-Verordnung Die Umsetzung der Ökodesign-Verordnung für „Kühlvitrinen mit Direktverkaufsfunktion“ wurde im Oktober 2019 von der Europäischen Kommission mit der Verordnung (EU) 2019/2019 verabschiedet und durch die Verordnung (EU) 2019/2019 für Energieverbrauchskennzeichnungsanforderungen geändert. Das Datum für die Anwendung der Anforderungen war der 1. März 2021, wobei die erste Überarbeitung gemäß ab dem 1. September 2023 gilt und die Energieeffizienzklasse G abgeschafft wird. Die Richtlinie gilt nur für neu hergestellte Kühlkühlmöbel – die Systeme, Gestelle und Kondensatoreinheiten fallen unter andere produktspezifische Ökodesign-Verordnungen. Die Konformität wird vom Hersteller durch die Konformitätserklärung und die Bereitstellung technischer Daten in einer europäischen Datenbank namens EPREL sowie durch die CE-Kennzeichnung erklärt. Die Mitgliedstaaten wenden ein Überprüfungsverfahren an. Im Jahr 2025 hat die Überarbeitung der Ökodesign-Verordnung für „Kühlvitrinen mit Direktverkaufsfunktion“ im Rahmen der neuen „Ökodesign-Verordnung für umweltbewusste Produkte (ESPR)“ begonnen, die die bisherige Ökodesign- Richtlinie ersetzt. Alle in diesem Katalog vorgestellten CCR-Produkte sind EcoDesign-konform. Energieverbrauchskennzeichnung Das Ziel der Energieverbrauchskennzeichnung besteht darin, klare und leicht verständliche Informationen über die Energieeffizienz von Produkten zu liefern und Produkte nach ihrem Effizienzniveau (von G bis A) zu klassifizieren, um insgesamt eine Verlagerung des Marktes hin zu energieeffizienteren Produkten zu bewirken. Produkte, die vor März 2021 auf den Markt gebracht wurden, sind davon nicht betroffen.
Seit dem 1. September 2023 dürfen nur noch Kühlmöbel mit einem EEI < 80 verkauft werden.
ENERGIEEFFIZIENZKLASSE
ENERGIEEFFIZIENZINDEX
A B C D E F G
EEI < 10
20 ≤ EEI < 35 10 ≤ EEI < 20 50 ≤ EEI < 65 35 ≤ EEI < 50 100 > EEI ≥ 80 65 ≤ EEI < 80
130 | Modular Line 2026
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