ASIEN-PAZIFIK
CHINA Änderungen im Markengesetz verabschiedet
nun allgemein ergänzt, dass kein Rechtsmissbrauch zur Schädigung nationaler Interessen, öffentlicher Interessen oder der rechtmäßigen Rechte und Interessen anderer ge- schehen darf. Zur Begriffsbestimmung der Nutzung von Marken wer- den nun ausdrücklich Nutzungen über das Internet oder andere Informationsnetzwerke aufgeführt. Des Weiteren wird die Widerspruchsfrist nur noch zwei statt drei Monate ab dem Veröffentlichungstag betragen. Die Markenverwaltung „China National Intellectual Property Administration“ (CNIPA) kann nun den Widerruf einer eingetragenen Marke auch von Amts wegen vorneh- men, wenn diese zu einem generischen Warennamen oder sie drei aufeinanderfolgende Jahre ohne triftigen Grund nicht benutzt wurde. Bislang war hierfür ein Antrag eines Dritten erforderlich. Das Markengesetz war zuletzt im Jahr 2019 überarbeitet worden. Einen erneuten Änderungsentwurf zum Marken- gesetz hatte die CNIPA im Januar 2023 bis Ende Februar 2023 zur Kommentierung veröffentlicht. GTAI/IHK Das Markengesetz in der neuen Fassung vom 26. Juni 2026 (nur auf Chinesisch):
Am 1. Januar 2027 treten die Änderungen im chinesischen Markengesetz in Kraft. Die neue Fassung umfasst nunmehr neun statt acht Kapitel und insgesamt 14 Artikel mehr als zuvor. Zu den Änderungen in der neuen Fassung des Markenge- setzes gehören folgende Punkte. Es wird Klarstellungen zu Fällen bösgläubiger Anmeldun- gen geben: Das neue Markengesetz bestimmt nun unter anderem, dass eine Marke nicht eingetragen werden darf, wenn sie offensichtlich das normale Maß für die Pro- duktion oder den Geschäftsbetrieb übertrifft. So können Anmeldungen einer großen Anzahl von Marken ohne Benutzungsabsicht künftig schon zu Beginn abgelehnt werden. Verstöße gegen diese Bestimmung haben neben Verwarnungen Bußgelder von bis zu 100.000 RMB (ent- spricht rund 12.900 Euro) zur Folge. Der im Gesetz vorgesehene maximale Schadensersatz bleibt bei 5 Millionen RMB (entspricht etwa 647.000 Euro) bestehen. Ebenso wie der mögliche Strafschadensersatz bei schwerwiegenden Umständen. Letzterer droht künftig unter bestimmten Bedingungen auch bei irreführender Markennutzung bis zur Höhe des Fünffachen des illegalen Umsatzes. Während das „Prinzip des guten Glaubens“ hinsichtlich der Markenanmeldung weiterhin festgeschrieben ist, wird
cnipa.gov.cn/art/2026/6/26/art_95_206942. HTML
MALAYSIA Advanced Packaging im Fokus
Know-how in dem Segment aufbauen. Das Land steht noch am Anfang seiner Advan- ced-Packaging-Entwicklung und bietet daher Geschäftschancen für deutsche Unternehmen. Die Projektpipeline in diesem Segment füllt sich langsam. Die Regierung hofft, dass meh- rere geplante Vorhaben eine Sogwirkung ent- falten und weitere Investitionen in Advanced- Packaging-Kapazitäten anstoßen. Die dafür benötigten Produktionsanlagen, Mess- und Automatisierungstechnik oder Reinraum- und Prozessluftlösungen müssen oft importiert werden. Um von der positiven Marktentwicklung zu profitieren, ist eine Präsenz in Malaysia von Vorteil. Denn die Konkurrenz schläft nicht: Chinesische Ausrüster drängen in das Advan- ced-Packaging-Segment und auch Lokalmata- dore wie der Anbieter von Fertigungstechnik Pentamaster entwickeln ihr Produktportfolio in diese Richtung weiter. GTAI/IHK
Malaysia hat sich über die letzten 40 Jahre zu einem kritischen Glied in der globalen Chipindustrie entwickelt. Rund 13 Prozent der weltweiten Auslagerung von Halbleitermontage und -prüfung (Outsourced Semiconductor Assembly and Test, OSAT) entfallen auf das südostasiatische Land. Die nächste Entwick- lungsstufe sollen unter anderem Back-End- Schritte wie „Assembly, Testing und Packaging“ (ATP) erreichen. Dabei steht vor allem das Advanced Packaging im Fokus, also Verfahren, bei denen mehrere Chips in einem gemeinsa- men Gehäuse verpackt werden. Malaysia will sich bis 2035 einen größeren Anteil am globalen Advanced-Packaging- Markt sichern. Um dieses Ziel zu erreichen, haben sich Anfang 2026 fünf Unternehmen zum „Malaysia Advanced Packaging Con- sortium“ (MAPC) zusammengeschlossen. Das Konsortium soll die technologische Entwicklung vorantreiben und Produktions-
7 PROZENT am globalen Advanced-
Packaging-Markt will sich Malaysia bis 2035 sichern.
QUELLE: GTAI
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IHK Global Business 10/2026
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