Apollon Group - SUPERGRES General Catalogue 2025

2025 Collections book

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Fassung 3 vom 2. Januar 2025

bereits verlegt bzw. benutzt bzw. verändert wurde. In diesem Fall gilt das Verhalten des Käufers (d.h. die Verlegung bzw. Verwendung bzw. Bearbeitung) als Annahme des Produkts in dem Zustand, in dem er sich befindet; der Verkäufer akzeptiert daher keine Reklamationen für bereits verlegte/bearbeitete/benutzte Produkte, da dies als ausdrückliche Annahme des Produkts gilt. 4.8.- Sollte es erwiesen sein, dass das Produkt versteckte Mängel gemäß der Definition in Punkt 4.2. aufweist, beschränkt sich die Garantie des Verkäufers auf den Ersatz des Materials durch anderes Material mit gleichen oder höherwertigen Eigenschaften, und falls dies nicht möglich ist, auf die Rückerstattung des Kaufpreises zzgl. Transportkosten. Die Verkäufergarantie für direkte bzw. indirekte Schäden, die durch das fehlerhafte Produkt verursacht wurden, ist auf jeden Fall auf einen Betrag beschränkt, der nicht mehr als das Doppelte des vom Verkäufer lediglich für den mangelhaften Teil der Lieferung erhobenen Preises betragen darf. 4.9.- Falls der Käufer das Produkt an Personen veräußert, die durch das Verbraucherschutzgesetz geschützt sind (GvD. Nr. 206/2005), ist er für die angewandten Bedingungen verantwortlich, falls diese von den hier angegebenen abweichen, und muss sich vergewissern, dass die Rechte des Verbrauchers unter Beachtung der durch dieses Gesetz festgelegten Abhilfen und Fristen ausgeübt werden können. Sofern die Voraussetzungen für eine Anspruch des Käufers gegeben sind, kann der Anspruch des Käufers gegenüber dem Verkäufer/Hersteller auf Regress bzw. Anrechnung nicht über die in Punkt 4.1. und Punkt 4.8. vorgesehenen Grenzen hinaus gehen. 4.10.- Vor dem Umsetzen der Produkte muss der Käufer kontrollieren, ob die Verpackung unbeschädigt und dicht ist. 4.11.- Die Verwendung und das Umsetzen der Produkte muss unter Einhaltung der Anweisungen des Verkäufers und aller geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgen, unter besonderer Beachtung der Sicherheitsbestimmungen. Eine unvorsichtige/nicht korrekte/ohne die erforderlichen Vorsichts- bzw. Sicherheitsmaßnahmen erfolgende Verwendung/Bearbeitung/Umsetzung kann schwere Personen- bzw. Sachschäden verursachen. 5. BEZAHLUNG 5.2.- Die Bezahlung darf mit voller rechtlicher Wirkung nur und ausschließlich am Sitz des Verkäufers erfolgen, vorbehaltlich einer schriftlichen anders lautenden Vereinbarung. 5.3.- Eine Verrechnung des dem Verkäufer geschuldeten Betrags mit angefochtenen bzw. nicht ausdrücklich schriftlich anerkannten geltend gemachten Forderungen ist ausgeschlossen. 6. VERTRAGSSPRACHE, GELTENDES RECHT, RECHTSPRECHUNG UND 6.1.- Der Vertrag und die vorliegenden Bedingungen sind in italienischer Sprache verfasst, die bei Abweichungen mit der Übersetzung in anderen Sprachen Vorrang hat. 6.2.- Die Regelung von Streitfällen im Zusammenhang mit der Lieferung unterliegt den Gesetzen und der Rechtsprechung des Italienischen Staates. 6.3.- Die örtliche Zuständigkeit zur Begründung eines Streitfalls bezüglich der Lieferungen erfolgt ausschließlich beim Gericht von Modena, alle anderen Gerichte sind ausgeschlossen

4.2.- Vorbehaltlich der in der internationalen Norm EN 14411 (ISO 13006), vorgesehenen Grenzwerte erkennen die Parteien als offensichtliche Mängel Fehler an den Produkten an, die bereits bei ihrer Entgegennahme erkennbar sind und die das Material für den Gebrauch ungeeignet machen oder seinen Wert beträchtlich verringern, wie beispielsweise ohne Anspruch auf Vollständigkeit: • oberflächliche Fehler; • Fehler im Dekor (Tropfen, Flecken, verlaufene Farben, Farbabweichungen etc.); • Fehler bezüglicher der Größe (Kaliber, Planheit, Stärke, Rechtwinkligkeit-Geradheit der Kanten); • Fehler in der Struktur (Risse, Absplitterungen etc.). Als versteckte Mängel gelten beispielsweise, ohne Anspruch auf Vollständigkeit: • rechtwinklig zu den Kanten verlaufende Risse oder oberflächliche Risse nach der Verlegung (“Abblättern“), die nicht einem unkorrekten Schneiden und Verlegen nach dem Verkauf zuzuschreiben sind; • Fleckempfindlichkeit, also Produkte, die den Schmutz ungewöhnlich stark anziehen und daher schwer zu reinigen sind, ohne dass dies auf eine unkorrekte Verlegung bzw. Pflege zurückzuführen ist; • Unterschiede im Glanz, also Produkte, die bei Lichteinfall das Licht anders als die benachbarten Fliesen reflektieren, deren Wirkung nicht gewollt war und bei der Sicht- bzw. taktilen Prüfung nicht zu bemerken war. 4.3.- Die Verkäufergarantie gilt nur, wenn die Mängel und Fehler auf das Herstellungsverfahren des Produkts zurückzuführen sind, sie ist jedoch vollkommen ausgeschlossen, wenn sie auf eine Bearbeitung des Produkts an sich zurückzuführen ist, wobei darunter nur als Beispiel jede Tätigkeit wie Formgebung, Bohren und Schneiden der Fliesen oder der Platten bzw. jede für deren Verwendung erforderliche Tätigkeit zu verstehen ist, es sei denn, sowohl die Verlegung als auch die Bearbeitung erfolgen unter strengster Befolgung der Anweisungen für die Tätigkeiten, die vor und während den Verlegearbeiten durchgeführt werden müssen und die in dem Dokument mit den Hinweisen zur Verlegung, Verwendung, Reinigung und Pflege aufgeführt sind. Diese finden Sie auf der Website des Verkäufers unter dem nachstehenden Link https://www.supergres. com/de/downloads/, und wenn sie fachgerecht erfolgten und trotzdem Mängel auftreten. Informationen zur Verlegung, Verwendung, Reinigung und Pflege der Produkte der Marke „Atlas Plan“ können direkt beim Verkäufer angefordert oder über den QR-Code auf dem auf dem Produkt angebrachten Etikett heruntergeladen werden. 4.4.- Die Garantie ist auf Produkte erster Wahl beschränkt, und offensichtliche Mängel der Ware müssen innerhalb von 8 (acht) Tagen nach der Auslieferung gemeldet werden, ansonsten droht die Verwirkung der Garantie. Für versteckte Mängel gilt hingegen eine Meldefrist von 8 (acht) Tagen nach der Entdeckung und eine diesbezügliche Klage verjährt nach der Auslieferung nach einem Jahr. 4.5.- Falls der Käufer offensichtliche Mängel feststellt, muss er die gesamte Materialsendung für den Verkäufer zur Verfügung halten. 4.6.- Sollte sich herausstellen, dass das Produkt offensichtliche Mängel gemäß der Definition in Punkt 4.2. aufweist, sorgt der Verkäufer für den Ersatz des fehlerhaften Produkts durch ein anderes mit gleichen oder höherwertigen Eigenschaften, oder, falls dies nicht möglich ist, für einen angemessenen Preisnachlass. Alternativ hat der Käufer nach vorheriger Rückgabe der fehlerhaften Produkte Anspruch auf Rückzahlung des gezahlten Preises zzgl. Transportkosten, unter Ausschluss einer Entschädigung aller sonstigen direkten bzw. indirekten Schäden. 4.7. Die Garantie des Verkäufers ist ausgeschlossen, falls das mit offensichtlichen Mängeln behaftete Produkt (ganz oder teilweise)

2.4.- Wenn der Käufer das Material nach Ablauf von 14 (vierzehn) Tagen ab dem Datum der Mitteilung, dass die Ware bereit steht, nicht abholt, ist der Verkäufer aus Platzgründen gezwungen, das Material ins Lager zurück zu bringen, wodurch zusätzliche Kosten anfallen; der Verkäufer behält sich ausdrücklich vor, dem Käufer diese Kosten in Rechnung zu stellen. 2.5.- Es ist Aufgabe des Käufers, die Spedition zu beauftragen, die Produkte vor dem Beladen zu kontrollieren. Etwaige Anmerkungen bezüglich der Unversehrtheit der Verpackungen und der Übereinstimmung der verladenen Mengen mit den im Versanddokument angegebenen Mengen müssen beim Beladen erfolgen und in allen Kopien des Versanddokuments vermerkt werden; ohne solche Anmerkungen gelten die verladenen Produkte als unversehrt und vollständig. 2.6.- Der Käufer ist auch dafür verantwortlich, den Spediteur mit der Kontrolle zu beauftragen, ob das Transportmittel aufgrund der Art der Produkte für die Ladung geeignet ist, und die Art und Weise und Stabilität der Ladung zu überprüfen, damit während des Transports keine Ware zu Bruch geht und sämtliche Sicherheitsvorschriften für das Fahrzeug im Straßenverkehr eingehalten werden. 3. PRODUKTEIGENSCHAFTEN 3.1.- Der Verkäufer erklärt, dass die Produkte den für sie geltenden italienischen und EU-Vorschriften der Branche entsprechen. 3.2.- Der Verkäufer garantiert nur die technischen Eigenschaften, die auf der Website in dem Dokument „Technisches Datenblatt“ veröffentlicht sind (unter dem Link https://www.supergres.com/de/downloads/ ) 3.3.- Die vom Verkäufer vorgeschlagenen Verwendung gilt auf jeden Fall als unverbindliche Angabe, da es immer Aufgabe des Käufers ist zu prüfen, ob das Produkt den besonderen Nutzungsbedingungen entspricht, je nach Anforderungen und Variablen, die in der Umgebung, in der es verwendet wird, auftreten und seine Eigenschaften verändern können, beispielsweise je nach Intensität des Verkehrs, der Art des Verkehrs (Trittschalldämmung bei Sand, Rückständen…), widrigen klimatischen Bedingungen und jeder anderen konkreten Situation, der das Material ausgesetzt sein kann. Ein von den Hinweisen des Verkäufers abweichender bzw. nicht mit diesen vereinbarer Verwendungszweck, die auf seiner Website unter folgendem Link https://www.supergres.com/ de, oder eine Abweichung von den besonderen Nutzungsbedingungen kann auf keinen Fall als Qualitätsmangel bzw. mangelnde Konformität des Produkts gelten. Daraus folgt der Ausschluss jeglicher vertraglichen bzw. gesetzlichen Garantie. 3.4.- Die auf Internetseiten gezeigten Darstellungen bzw. Fotos zu Produkten, Broschüren, Kataloge, Preislisten oder ähnliche Dokumente des Verkäufers dienen lediglich als Information und zur Illustration. Auch die gezeigten Muster und Modelle geben die Eigenschaften der Produkte nur als Information wieder und haben keinerlei bindende Wirkung für den Verkäufer, soweit sie nicht ausdrücklich in der Bestellbestätigung als Spezifikationen bzw. wesentliche Produkteigenschaften angegeben werden. Der Verkauf gilt somit „gemäß Muster-Art“ und nicht „gemäß Muster“. 4. REKLAMATIONEN UND GARANTIE BEI MÄNGELN 4.1.- Der Käufer muss die Produkt bei Erhalt einer sorgfältigen Kontrolle unterziehen, einschließlich der Verpackung, und zwar durch eine Sichtprüfung, die gemäß den unter Punkt 9 der UNI-Normen EN ISO 10545-2 aufgeführten Anweisungen zu erfolgen hat. Die Abnahme der Fliesenoberfläche vor der Verlegung besteht in einer Sichtprüfung der Oberfläche (mit dem bloßen Auge oder mit einer Brille, falls man normalerweise eine solche trägt) aus einem Abstand von 1,0 Metern in vertikaler Position bzw. falls erforderlich durch eine taktile Prüfung.

1. ART UND WEISE DES VERTRAGSABSCHLUSSES 1.1.- Alle Kaufverträge unterliegen den folgenden wichtigsten Geschäftsbedingungen. Der Verkäufer ist in keinem Fall an eventuelle Allgemeine Vertragsbedingungen des Käufers gebunden, auch nicht, wenn auf diese in den Bestellungen oder irgendeiner anderen, dem Verkäufer zugestellten Dokumentation verwiesen wird oder sie dort aufgeführt sind, ausgenommen, der Käufer hat sie ausdrücklich schriftlich bestätigt. 1.2.- Der Verkauf gilt in dem Moment als zustande gekommen, in dem: (i) der Käufer eine schriftliche Bestätigung des Verkäufers erhält, die der Bestellung entspricht; (ii) im Falle einer Bestätigung, die der Verkäufer zusendet und die Bedingungen enthält, die von der vom Käufer zugestellten Bestellung abweichen, wenn dieser sie schriftlich bestätigt; (iii) bei fehlender schriftlicher Bestätigung seitens des Käufers zu dem Zeitpunkt, zu dem die Produkte beim Käufer bzw. bei der mit der Rücknahme beauftragten Spedition übergeben und verladen werden. 1.3.- Der Käufer kennt die Auflage, dass der Verkauf von Produkten des Verkäufers auf das Inland beschränkt sein muss. Der Verkäufer betrachtet diese Auflage als unabdingbares Element, um ihm eine Koordinierung seiner Verkaufspolitik und Rationalisierung des Vertriebsnetzes durch Angebote, die stärker an die Bedürfnisse der einzelnen Länder angepasst sind, zu ermöglichen. Der Käufer anerkennt auch, dass diese Auflage auch einen Schutz seiner eigenen Interessen darstellt. Der Käufer verpflichtet sich daher, die von Ceramiche Supergres gelieferten Produkte ausschließlich in seinem Wohnsitzland zu verkaufen und darauf zu verzichten, für aktive Verkäufe, auch per Online-Handel, bei Kunden Werbung zu machen, die in einem anderen Staatsgebiet als seinem eigenen ansässig sind. Bei Dreieckgeschäften gilt diese Verpflichtung für das Land, für das die Ware letztendlich bestimmt ist. Der Käufer kann das Produkt mit der schriftlichen Genehmigung des Verkäufers oder, falls der Wiederverkauf Produkte betrifft, die nicht erste Wahl sind, oder Produkte, die nicht mehr hergestellt werden, außerhalb seines Staatsgebiets verkaufen. 1.4.- In Fällen höherer Gewalt wird die Partei, die von dem Ereignis getroffen wird, von der Verpflichtung befreit, ihre Vertragspflichten zu erfüllen und trägt keine Konsequenzen für die Nichterfüllung (Strafzahlungen, Schadensersatz). Als höhere Gewalt gilt der Eintritt eines Ereignisses oder Umstands (“Ereignis höherer Gewalt“), welche eine Partei daran hindern, eine oder mehrere Vertragspflichten zu erfüllen, falls und insoweit die Partei, die von der Verhinderung betroffen ist (“die betroffene Partei“) nachweist: a) dass die Verhinderung sich ihrer vernünftigen Kontrolle entzieht; und b) dass sie nicht berechtigterweise zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhergesehen werden konnte; und c) dass die Auswirkungen der Verhinderung nicht auf zumutbare Weise von der betroffenen Partei hätten verhindert oder aus dem Weg geräumt werden können. Die von dem Ereignis höherer Gewalt betroffene Partei muss die Gegenpartei unverzüglich darüber informieren. 2. ÜBERGABE UND VERSAND- UND LIEFERBEDINGUNGEN 2.1.- Vorbehaltlich einer anders lautende Vereinbarung, die aus der Bestellbestätigung hervorgehen muss, erfolgt die Lieferung der Produkte frei Haus ab Werk des Verkäufers (Übergabe „Ex Works“). 2.2.- Vorbehaltlich besonderer Anforderungen, die vor der Bestellbestätigung vereinbart werden müssen, übernimmt der Verkäufer keinerlei Garantie, dass die Bestellung eines einzelnen Artikels vollständig aus einer Produktionscharge stammt. 2.3.- Bei den Lieferfristen handelt es sich um Richtwerte und eine Verschiebung begründet auf keinen Fall irgendwelche Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz.

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