ASIEN-PAZIFIK
NEUSEELAND Neues Visum für Investoren eingeführt
Die neuseeländische Regierung hat mehrere Schritte eingeleitet, um ein freundlicheres Umfeld für auslän- dische Investoren zu schaffen. Eine neue Richtlinie für ausländische Investitionen wurde eingeführt, die auf Effizienzsteigerung und eine Reduzierung der Compliance- Kosten abzielt. Diese Änderungen sollen den Investitions- prozess transparenter und einfacher machen. Weitere Änderungen, wie ein risikobasierter Bewertungsansatz zur Vereinfachung der Antragsprüfung, sind bis Ende 2025 geplant und sollen weitere Erleichterungen für ausländi- sche Investitionen schaffen. Als eine wesentliche Maßnahmen wurde zum 1. April 2025 das neue „Active Investor Plus“-Visum eingeführt. Das Visum ersetzt das bisher komplexere System durch ein ein- facheres Modell. Zudem wurden die Aufenthaltsanforderun- gen im Vergleich zu früheren Regelungen reduziert, wodurch es flexiblere Optionen für ausländische Investoren bietet. Das Visum zielt darauf ab, den Zufluss von ausländischem Kapital zu erhöhen und qualifizierte, erfahrene Investoren in Bereiche zu führen, die mit der wirtschaftlichen Strate- gie der neuseeländischen Regierung in Einklang stehen. Investoren haben die Möglichkeit zwischen zwei Arten des Visums zu wählen: der „Growth“-Kategorie und der „Balanced“-Kategorie. Ein Visum in der „Growth”-Kategorie zeichnet sich durch eine kürzere Investitionsdauer aus, die es dem Investor er-
möglicht, schneller auf sein Kapital zuzugreifen und flexibler auf Marktveränderungen zu reagieren. Ein Visum dieser Kategorie verpflichtet Investoren lediglich 21 Tage innerhalb von 3 Jahren in Neuseeland zu verbringen. Ein Mindestbud- get von 5 Millionen Neuseeländischen Dollar ist erforderlich. In der „Balanced”-Kategorie müssen Investoren mindes- tens 105 Tage innerhalb von fünf Jahren in Neuseeland verbringen und ein Mindestbudget von 10 Millionen Neu- seeländischen Dollar vorweisen. Diese Kategorie richtet sich an Investoren, die langfristig wirtschaftliche Stabilität und Wachstum anstreben. Für beide Kategorien gibt es sogenannte „Investment Retention Checkpoints“, bei denen Investoren nachweisen müssen, dass ihr investiertes Kapital weiterhin in den zugelassenen Investitionen verbleibt. In der „Growth“- Kategorie erfolgen diese Überprüfungen nach 24 und 36 Monaten, während sie in der „Balanced“-Kategorie nach 24 und 60 Monaten stattfinden. Das Active Investor Plus Visum umfasst auch die Familie des Investors. Nach vier Jahren, in denen das Kapital in Neuseeland gehalten wird, kann der Investor ein Perma- nent Residency-Visum beantragen. AHK/IHK Mehr Informationen zur neuen Richtlinie für ausländische Investitionen auf der Website der AHK Neuseeland: neuseeland.ahk.de/media/gnzcc-neuigkeiten
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