ZOLL & AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT
EU CBAM: Vereinfachungen geplant
EU Gegenmaßnahmen zu US-Zöllen
Am 26. Februar 2025 hat die Europäische Kommis- sion wesentliche Änderungen zum CO 2 -Grenzaus- gleichsmechanismus (CBAM) vorgeschlagen: 1. Neue CBAM-Ausnahmeschwelle: Der Schwellenwert von 150 Euro wird durch einen massebasierten Schwel- lenwert ersetzt. Unternehmen, die weniger als 50 Tonnen pro Jahr an Waren einführen, die unter den CBAM fallen, werden von der Regelung ausgenommen. Der Schwellen- wert ist so konzipiert, dass mehr als 99 Prozent der ein- gebetteten Emissionen weiterhin unter den CBAM fallen, während etwa 90 Prozent der Importeure von den CBAM- Verpflichtungen ausgenommen sind. Damit folgt die Kom- mission einer Forderung der IHK-Organisation und der Vorschlag ist aus Sicht der Wirtschaft zu begrüßen. 2. Die Verpflichtung zum Kauf von CBAM-Zertifikaten soll auf 2027 verschoben werden. Dadurch haben Unter- nehmen mehr Zeit, sich an das neue System anzupassen. Das Europäische Parlament und die Mitgliedsstaaten müssen dem Entwurf in einem nächsten Schritt noch zu- stimmen. EU/IHK EU F-Gase: Ein- und Ausfuhr von Einrichtungen und Erzeugnissen Seit März 2024 gilt für die Ein- und Ausfuhr be- stimmter F-Gase (wie etwa Kältemittel) eine Regist- rierungspflicht im F-Gas-Portal der EU. Der Zoll hat seit Januar 2025 verstärkt mit der Überprüfung dieser Anfor- derung begonnen. Derzeit melden Unternehmen häufige Probleme bei der Registrierung oder der Zollabfertigung. Für die Ein- oder Ausfuhr von fluorierten Treibhausga- sen sowie Erzeugnissen und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten, benötigen Unternehmen eben- falls eine gültige Registrierung im F-Gas-Portal der EU. Davon betroffen sind auch Fahrzeuge, die zum Beispiel in Klimaanlagen solche Gase enthalten. Den Zollbehörden ist eine solche Registrierung auch für Erzeugnisse oder Ein- richtungen vorzulegen, die diese Gase nur zum Funktio- nieren benötigen. Deshalb müssen auch Fahrzeuge oder andere Produkte registriert werden, die keine Kältemittel mit F-Gasen enthalten, jedoch später damit befüllt werden müssen. Je nach Art der ein- oder auszuführenden F-Gase enthält die Verordnung weitere Vorschriften (wie Verbote, Quotenzuteilung, Berichtspflichten, Zertifizierungen). Umfangreiche Informationen mit Fragen und Antworten hierzu hat das Umweltbundesamt auf seiner Internetseite be- reitgestellt. Die Ein- oder Ausfuhren von Gebrauchtwagen sind in der Regel nur zur Registrierung (gilt als Lizenz) verpflichtet. Diese muss auf dem F-Gas-Portal der EU erfolgen. Die Seite ist derzeit nur auf englischer Sprache verfügbar – es existiert jedoch eine Schritt-für-Schritt-Anleitung auf Deutsch. DIHK/IHK
Bereits 2018 während der ersten Trump-Präsident- schaft führte die EU Zusatzzölle ein. Nach Ver- handlungen mit den USA setzte die EU diese befristet aus. Die aktuelle Aussetzung gilt bis 31. März 2025. Als Reaktion auf die US-Zölle auf Stahl und Aluminium sollen diese Zusatzzölle ab Mitte April wieder in Kraft treten, geregelt in der VO 2018/886. Davon betroffen sind unter anderem Motoräder, Whiskey, Jeans, Erd- nussbutter. Zudem sind zusätzliche Gegenmaßnahmen geplant, die ab Mitte April gelten sollen. Ziel ist es sicherzustellen, dass der Gesamtwert der EU-Maßnahmen dem Wert der US-Zölle entspricht. Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für eine Waren- liste vorgelegt. Auf dieser Liste finden sich sowohl gewerb- liche Waren wie Stahl- und Aluminiumprodukte, Textilien oder Lederwaren, als auch landwirtschaftliche Erzeugnisse wie Nüsse, Zucker und Rindfleisch. Die Liste wird nach einer Konsultation mit Stakeholdern finalisiert und Mitte April in Abstimmung mit den EU-Mitgliedstaaten verab- schiedet. GTAI/IHK
ZOLL Offene Ausgangvermerke
Aktuell treten wieder vermehrt offene Ausgangs- vermerke auf. Wir haben die GZD bereits auf diese Situation hingewiesen. Die GZD hat bestätigt, dass aufgrund von Störungen im mitgliedstaatenübergreifen- den Nachrichtenverkehr mit Frankreich und Dänemark seit Ende 2024 wieder vermehrt unerledigte Ausfuhrvor- gänge auftreten. Für Frankreich zeichnet sich bereits eine Besserung ab, und die Anzahl der offenen Ausfuhrvorgän- ge ist in den letzten Wochen rückläufig. DIHK/IHK
ZOLL Verlängerte Übergangsfrist AES-P1
Die ATLAS-Teilnehmerinformation 0729/25 vom 7. Februar 2025 informiert über die Entscheidung der EU-Mitgliedstaaten, die EU-weite Übergangsphase zur Umstellung auf das Automated Export System Phase 1 (AES-P1) zu verlängern. Ursprünglich sollte die Umstellung am 11. Februar 2025 abgeschlossen sein; nun wurde der Termin auf den 14. Dezember 2025 verschoben. Ab diesem Datum entfallen die im EDI- Implementierungshandbuch ausgewiesenen Übergangs- regeln sowie Beschränkungen für Datenfelder und Datengruppen. Zoll/IHK
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IHK Global Business 04/2025
ihk.de/rhein-neckar
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