ZERTIFIZIERUNGEN
Zertifizierungen sind inzwischen größtes Handelshemmnis Frage: Auf welche Barrieren treffen Sie bei Ihren internationalen Geschäften? (Anteil in Prozent, Mehrfachnennungen möglich)
UK: CE-Kennzeichnung für Bauprodukte verlängert
Nach dem Brexit sollte das UKCA-Label die europäische
CE-Kennzeichnung ersetzen. Wäh- rend für viele Produktgruppen – dar- unter Ökodesign, Explosivstoffe und RoHS – bereits Ausnahmen galten, bestand für Bauprodukte bislang eine Übergangsfrist bis Mitte 2025. Diese Umstellung ist nun vom Tisch. Damit wird die CE-Kennzeichnung auch für Bauprodukte im Vereinigten König- reich weiterhin anerkannt. Als Hauptgrund für die Entschei- dung werden unzureichende Kapazi- täten bei britischen Prüfinstituten genannt. Die sogenannten „Approved Bodies“ wären für die Zertifizierung und Konformitätsbewertung von Bauprodukten nach UKCA-Standard zuständig gewesen. Da EU-Zertifikate nicht als Grundlage für die UKCA- Kennzeichnung verwendet werden können, hätte die Umstellung erheb- liche Handelshemmnisse und Ver- sorgungsengpässe auf dem britischen Markt verursacht. Parallel zur Verlängerung wurde eine grundlegende Reform des Re- gulierungssystems für Bauprodukte angekündigt. Die britische Regierung hatte bereits im August 2023 für zahlreiche andere Produktgruppen entschieden, die CE-Kennzeichnung weiterhin anzuerkennen. Für Baupro- dukte galten jedoch bisher separa- te Regelungen. Ein ausführlicher Regierungsleitfaden zu Bauprodukten soll nun entsprechend aktualisiert werden. Mehr Informationen: ihk.de/rhein-neckar/ukca
33,3%
Höhere Zölle
16,4%
52,6%
Verstärkte Sicherheitsanforderungen
53,2% 53,7% 46,3%
Lokale Zertifizierungsanforderungen
15,4% 14,2%
Local Content
2025 2024
7,7%
Technologietransfer
8,2%
14,1% 6,7%
Erschwerter Zugang zu öffentlichen Aufträgen
47,4%
Sanktionen
62,7%
39,1% 34,3%
Transparente Gesetzgebung
17,3%
Sonstiges
19,4%
0
10
20
30
40
50
60
70
QUELLE: DIHK-UMFRAGE „GOING INTERNATIONAL 2025“, ERGEBNISSE FÜR BADEN-WÜRTTEMBERG
Serienmäßig gefertigte Produkte erhalten eine Zertifizierung für einen Zeitraum von drei Jahren, nach dessen Ablauf eine Erneuerung zwingend erforderlich ist. Einmalige Lieferungen können mit einer spezifischen Char- genzertifizierung versehen werden, die nur für die jeweilige Einfuhr gilt. Eine bereits bestehende Zertifizierung aus dem Ausland kann den Prozess erheblich erleichtern. In vielen Fällen kann eine EU- oder EAC-Zertifizierung anerkannt werden, wodurch sich die Anforderungen für die GOST-UZ-Zerti- fizierung reduzieren. Die Anerkennung erfolgt über das usbekische E-Gov-Por- tal, wo Unternehmen ihre Dokumente hochladen und prüfen lassen können. Mehr Informationen: ihk.de/rhein-neckar/usbekistan- zertifizierung
rung dient in erster Linie dem Verbrau- cherschutz sowie der Einhaltung von Umwelt-, Sicherheits- und Qualitäts- standards nach den in Usbekistan geltenden technischen Vorschriften. Die GOST-UZ-Zertifizierung wird zentral bei der usbekischen Zertifizie- rungsstelle Uzstandard beantragt und kann entweder in usbekischer oder russischer Sprache eingereicht werden. Sie gilt vor allem für Maschinen, Lebensmittel, chemische Erzeugnisse und Pkw. Der Zertifizierungsprozess umfasst in der Regel mehrere Schritte, darunter die Einreichung eines Antrags und relevanter technischer Dokumen- tationen, Produkttests in akkreditier- ten Prüflaboren, falls erforderlich eine Vor-Ort-Inspektion der Produktions- stätten sowie die Ausstellung des Zerti- fikats nach erfolgreicher Prüfung.
Informationen zu weiteren Ländern
Ihr Team International bei der IHK Rhein-Neckar
Für alle weiteren Fragen zu Produktzulassungen und Zertifizierungspflichten in den verschiedenen Regionen und Ländern stehen wir Ihnen mit unserem Know-how gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns an – per Telefon oder E-Mail. Unsere Kontaktdaten finden Sie unter: ihk.de/rhein-neckar/team-international
USA – Zulassung von Maschinen und Anlagen: ihk.de/rhein-neckar/usa-zulassung EAC-Zertifizierung für die Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU): ihk.de/rhein-neckar/eawu-zertifizierung Zertifizierung in der EU – CE-Kennzeichnung: ihk.de/rhein-neckar/ce
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IHK Global Business 04/2025
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